
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat keinen genauen Überblick, was in seinen Akten aus den Jahren 1960 bis 2000 steht.
Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Unterlagen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. In dem speziellen Fall wollte eine Journalistin Akten aus der Zeit von 1975 bis 1983 einsehen. Das BfV lehnte mit der Begründung ab, dass die Unterlagen nicht zu finden seien.
Der Grund dafür sei das Aktenverwaltungssystem. So sind Informationen zu den Akten nur in einer Excel-Tabelle und auf rund einer Million Din-A-6-Karteikarten festgehalten. Werde man, wie im Fall der Journalistin, in der Tabelle nicht fündig, müsse man die Karten von Hand durchsuchen, hieß es.
Das Gericht hielt in seinem Urteil fest, dass die „Konsistenz aus dünner Pappe bzw. in Papierstärke“ die Arbeit mit den Karten erschwere. Aufgrund der „verschiedenen, durchaus zahlreichen hand- sowie maschinenschriftlichen Eintragungen sowie auch Streichungen auf jeder Karteikarte“, müssten sie außerdem Zeile für Zeile durchgesehen werden. Das sei zu aufwändig. Das BfV müsse deshalb auch nichts herausgeben.
In nächster Instanz wird das Bundesverwaltungsgericht über den Fall entscheiden. (dts Nachrichtenagentur)

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Das muss man sich mal bildlich vorstellen: Der Verfassungsschutz arbeitet mit Bleistift und „dünnen“ Karteikarten. Das ganze mal 16 Bundesländer und X mal als Bundesamt. Dieser Verfassungsschutz gehört ersatzlos abgeschafft! Das ist eine Beschäftigungstherapie für ausgemusterte Beamte.
Sozusagen Maaßlos!