Berlin – Auch zwei Jahre nach dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise liegt der Bundesregierung kein rechtliches Konzept zu der Frage vor, ob Asylsuchende an der Grenze konsequent zurückgewiesen werden dürfen.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden damals im Rahmen der Einführung von Grenzkontrollen „verschiedene rechtliche Überlegungen“ angestellt, berichtet die „Welt am Sonntag“.
Eine „abschließende Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung“ sei aber „nicht erfolgt“. Laut Justizministerium waren die „Erwägungen allgemeiner Natur“. Sie „gingen nicht über ein Notizstadium“ hinaus. Ein Prüfergebnis könne daher nicht mitgeteilt werden.
Mit Blick auf eine Anfrage an Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (CDU) verwies das Bundespresseamt auf die Antwort des Innenministeriums. Der Europarechtler Daniel Thym geht nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Woche zur Dublin-Verordnung davon aus, dass unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen „Zurückweisungen an einer Schengen-Binnengrenze eigentlich nicht vertreten werden können“.
In absoluten Krisensituation mag dies zwar möglich sein – „doch dann müsste die Lage wohl kritischer als 2015 sein“, sagte Thym. „Eine einfache Grenzschließung scheint nicht mehr erlaubt.“
Migranten müsse die Einreise erlaubt werden – „erst nach der Prüfung und Entscheidung kann man sie zurückschicken“, erklärte Thym.
Zuletzt warnte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz angesichts von hohen Ankunftszahlen in Italien vor einer Wiederholung der Flüchtlingskrise von 2015.
Damals kamen fast eine Million Asylsuchende nach Deutschland. Im Wahlprogramm erklärt die Union, dass sich eine Situation wie damals nicht wiederholen dürfe. Die Zahl der Asylsuchenden solle dauerhaft niedrig bleiben. (dts Nachrichtenagentur)

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