Mittwoch, 24. April 2024

Tunesien will Sami A. ausreisen lassen

5. August 2018 | Kategorie: Nachrichten

Foto: dts nachrichtenagentur

Tunis – Im Fall des abgeschobenen Sami A. hat der zuständige tunesische Ermittlungsrichter einer Anwältin des Mannes telefonisch mitgeteilt, „dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise“.

Das geht laut eines Berichts der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Freitag hervor, mit dem es ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängte.

Die Anwältin bestätigte der Zeitung das Gespräch mit dem Ermittlungsrichter und dessen Zusammenfassung im Gerichtsbeschluss.

Das Gericht hatte die Ausländerbehörde der Stadt zuvor aufgefordert, den Tunesier bis Dienstag der abgelaufenen Woche zurück zu holen.

Es bemängelte eine „grob rechtswidrige“ Abschiebung und sieht den Mann in Tunesien der Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt.

Die Stadt Bochum hatte – über den verantwortlichen Landesminister Joachim Stamp von der FDP – erst nach Ablauf der Frist am Mittwoch eine Anfrage zur Rückholung des Mannes aufgesetzt; sie lag den tunesischen Behörden bis Freitag jedoch nicht vor.

Dieses Vorgehen erscheine „in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland mehr als befremdlich“, schrieb das Gericht nach Angaben der FAS in seiner Urteilsbegründung.

Der in Deutschland als Gefährder eingestufte Sami A. war Ende Juli aus tunesischer Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Behörden dort behielten seinen Reisepass ein, der zudem abgelaufen ist. Allerdings zeigte das Gelsenkirchener Gericht noch einen anderen Weg auf, um den Tunesier zurückzuholen: Deutschland kann ihm einen sogenannten Notreiseausweis ausstellen. (dts Nachrichtenagentur) 

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2 Kommentare auf "Tunesien will Sami A. ausreisen lassen"

  1. Danny G. sagt:

    Auch im Jahre 2018 gibt es noch gute Nachrichten. Ein zu unrecht in ein Folterland abgeschobener, darf wieder zurück zu seiner Familie und in das Land das er liebt !
    Fast wie in einer billigen Hollywoodschnulze !
    Wer da nicht weinen muss, hat kein Herz.

  2. Hans-Jürgen Höpfner sagt:

    Dazu habe ich ein paar klitzekleine Fragen:

    – Fliegt der knuffige Djihadist Business oder First Class? Die Holzklasse werden die deutschen Abschiebungsnazis dem Justizopfer doch wohl nicht zumuten wollen?!? Die ist schließlich vorbehalten für die deutschen Steuerzahler, die in Tunesien Urlaub machen…

    – Stehen bei der Wiedereinreise ins Land der Doofen auch wieder ungeduschte Grüngesichter am Ankunftsterminal und werfen mit Welcome-Teddybärchen?

    – Was halten die tunesischen Behörden wohl von uns? Gehen die vielleicht davon aus, dass wir Deutschen vollkommen bekloppt sein müssen? Und warum sollten sie damit nicht Recht haben?