Gelsenkirchen – Die am Freitagmorgen erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden.
Nach der Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Bin-Laden-Leibwächters Sami A. nach Tunesien war ein Antrag auf Rückführung beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingegangen.
Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Sami A. nicht abgeschoben werden darf.
Allerdings hatte er gegen 6:55 Uhr schon den Flieger in Richtung Tunesien bestiegen.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde um 8:27 Uhr eine Entscheidung, wonach Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe, per Fax an das BAMF geschickt.
Nach dem Beschluss der für das Ausländerrecht zuständigen 8. Kammer stellt sich die Abschiebung als grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.
Entscheidend für die Entscheidung sei, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre. Vielmehr sei sie sehenden Auges abschließend vollzogen worden, so die Richter.
„Aus der wegen der fortbestehenden Abschiebungsverbote rechtswidrigen Abschiebung folge die Pflicht der Ausländerbehörde, den Antragsteller unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Dass die Gerichtsentscheidung über das Fortbestehen der Abschiebungsverbote den Behörden erst bekanntgegeben wurde, als die Abschiebung bereits in Gang gesetzt war, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hatten, so dass das Gericht von einer allein auf einer Interessenabwägung beruhenden Zwischenentscheidung abgesehen und den Sachverhalt eingehender geprüft hatte.
Warum das Gericht das Urteil erst am Tag nach der Entscheidung losschickte, wurde nicht begründet. Gegen die Entscheidung stehe den Beteiligten die Beschwerde zum NRW-Oberverwaltungsgericht zu, so die Gelsenkirchener Richter (AZ 8 L 1315/18).


Die Chancen stehen nicht schlecht, dass der nach Tunesien abgeschobene Bin-Laden-Leibwächter zurück kommt, zurück zu uns in die größte Freiluftpsychiatrie des Universums. Mehr will ich dazu auch gar nicht schreiben.
Höchstens noch soviel dazu:
DAS würde der AfD mindestens 5% Auftrieb geben.
Es gibt aber wenig Psychiatrien, in denen die Irren die Leitung haben!
Wäre er nicht tot, würden wir vermutlich auch Osama bin Laden persönlich in unser Land holen.
Womit mal wieder eindrucksvoll bewiesen wäre:
Wer Deutschland retten will, muss es in der Tat nicht nur vor seinen Politikern,
sondern auch vor seinen Juristen retten.
Richter von Bin Ladens Ex:
URTEIL IM NAMEN DES VOLKES?
Des DEUTSCHEN Volkes?
Joachim Nikolaus Steinhöfel:
Aber bitte mit Familiennachzug, damit er sich „besser integrieren kann.“
Über die ca. 30.000 € für den Einzelflug pro Strecke rege ich mich dann schon gar nicht mehr auf. Deutschland schafft sich ab.
Hier wird Rechtstaatlichkeit suggeriert, dabei ist es Irrsinn. Ich bin dennoch dankbar dafür, denn die sedierte Bevölkerung braucht dringend in jeder Straße, in jedem Haus und in jeder Familie solch einen Wachmacher, damit sie endlich begreift, dass hier in allen Instanzen eine völlig deutschfeindliche Abschaffungspolitik betrieben und propagiert wird.
Bereits auf eine Refugees-Welcome Jubelveranstaltung im November 2015, organisiert von der Evangelischen Kirche in Bad Bergzabern, habe ich darauf hingewiesen, dass es die Obergrenze für die Aufnahme von Asylbewerbern längst gibt: Edward Snowden, ein Mann der tatsächlich politsch verfolgt wird und uns über den Grad der Überwachung durch unsere eigenen Regierungen die Augen geöffnet hat. Für den gab es kein Asyl in Deutschland. Vermutlich war er zu gebildet und ohnre Vorstrafen …
Die Demokratie nimmt einmal mehr Schaden und die Justiz trägt hierzu erheblich bei. Politikverdrossenheit und Ignorierung der Justiz sind das Ergebnis. In Tunesien ist man offensichtlich intelligenter.
Na, liebes Gericht in Gelsenkirchen. Mal hü, mal ho. Wer von euch hat denn da Schiss bekommen vor den Freunden des lieben Sami?