
Wohnmobile und auch Wohnwagen unterliegen strengen Corona-Vorschriften.
Foto: Pfalz-Express/Ahme
Neustadt. Um die Ausbreitungsdynamik des Corona-Virus weiter zu unterbrechen, ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zu ergreifen. Daher ist ab sofort das Parken von Wohnmobilen und Wohnwagen zu touristischen Zwecken auf allen öffentlichen und nichtöffentlichen Parkplätzen auf dem Gebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße verboten.
Bisher galt dieses Verbot im Rahmen der 3. Corona-Bekämpfungs-Verordnung ausschließlich auf offiziellen Wohnmobilstellplätzen bzw. Campingplätzen. Die Maßnahmen seien erforderlich, da damit zu rechnen sei, dass sich auf den am Haardtrand, den Ortsrandlagen, im Stadtgebiet oder im Biosphärenreservat Pfälzer Wald befindlichen Parkplätzen, insbesondere bei guter Witterung, eine größere Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagengespannen einfänden, die öffentliche und gegebenenfalls auch nichtöffentliche Parkplätze zu touristischen Zwecken nutzten, so die Stadtverwaltung.
Sie weist darauf hin, dass die Einhaltung aller Regelungen zur Corona-Bekämpfung über das Osterwochenende durch den Vollzugsdienst verstärkt kontrolliert wird. Bei Verstößen sei mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe zu rechnen, so die Stadtverwaltung.
Die Maßnahme ist bis einschließlich 19. April 2020 befristet.

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