
Symbolbild: Pfalz-Express
St. Martin – Am Samstag (4. Februar 2023) meldete ein Autofahrer telefonisch der Polizei in Edenkoben, dass er in der Nacht zuvor gegen Mitternacht auf der L514 mit einem Reh kollidiert war.
Er sei dann ohne böse Absichten nach Hause gefahren. Dass die nachträgliche Meldung an die Polizei mit ungeahnten Konsequenzen in Form eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz einhergeht, kam für ihn überraschend.
Der zuständige Jagdpächter fand nach der Meldung vor Ort das tote Reh. Die Polizei macht daher Verkehrsteilnehmer aus gegebenem Anlass an ihre Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit einem Wildunfall aufmerksam. Die ergeben sich aus dem Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz. Das Zurücklassen eines verletzten Wildtiers kann eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz darstellen, da dieses Verhalten mit vermeidbarem Leid für das Wildtier einhergeht.
Durch eine sofortige Verständigung der Polizei könne gewährleistet werden, dass in Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter die Suche nach einem möglicherweise stark verletzten, aber noch lebenden Wildtier veranlasst wird, hieß es.
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