St. Martin – Weil eine 61 Jahre alte Frau in einer Bank in der Maikammerer Straße übernachten wollte, überprüfte die Polizei ihre Personalien.
Dabei stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl gegen sie ausstand. „Kurzerhand“ konnte sie den Geldautomaten bedienen und 300 Euro für den Strafbefehl bezahlen. Im Anschluss wurde ihr ein Platzverweis erteilt.
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