Samstag, 27. April 2024

Neustadt: Polizeibeamte bei Einsätzen angegriffen und beleidigt

26. Mai 2019 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Symbolbild: dts Nachrichtenagentur

Neustadt – Gleich sechs Polizeibeamte wurden bei Einsätzen am Freitag und Samstag leicht verletzt.

Der erste Vorfall ereignete sich am Freitagabend in der Dr.-Siebenpfeiffer-Straße in Neustadt. Hier randalierte ein Mann an einem Privatanwesen. Die hinzugezogenen Beamten wurden beim Versuch der Sachverhaltsklärung plötzlich und unvermittelt von dem 27-Jährigen angegriffen.

Der Angriff konnte zwar abgewehrt werden, im anschließenden Gerangel mit dem Mann zogen sich beide Polizisten jedoch Schürfwunden zu. Weil der Mann an einem Anfallsleiden erkrankt ist, wurde er vom DRK zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der zweite Vorfall ereignete sich am frühen Samstagmorgen in der Probstgasse, in unmittelbarer Nähe zum Haardter Weinfest. Zunächst wurde der Polizei ein stark alkoholisierter Mann gemeldet, der auf Taxis springen würde. Ein weiterer Anrufer gab an, dass dieser Mann nun bewusstlos am Boden liege. Tatsächlich fanden die Polizeibeamten vor Ort einen Mann mitten auf der Fahrbahn liegend vor. Sie versuchten ihn anzusprechen, als er plötzlich erwachte und unvermittelt in Richtung der Einsatzkräfte trat und schlug.

Da sich der 19-jährige Neustädter massiv wehrte, mussten weitere Beamten hinzugezogen werden, um den Heranwachsenden unter Kontrolle zu bringen. Vier der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten erlitten Prellungen und Hautabschürfungen. Alle eingesetzten Polizeikräfte wurden zudem während der gesamten Dauer des Einsatzes aufs Übelste beleidigt.

Zumindest beim zweiten Vorfall dürften enthemmende Mittel, wie Alkohol und/oder Drogen, eine Rolle gespielt haben, so die Polizei. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern noch an.

Gegen beide Aggressoren wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Der 19-Jährige muss sich zusätzlich wegen der zahlreichen Beleidigungen und einem möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich verantworten. (red/pol)

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