Freitag, 26. April 2024

Neustadt: Obst von städtischen Bäumen darf gerne geerntet werden

28. August 2014 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer

Wer das Obst von städtischen Baumen erntet, muss einige Vorschriften beachten.
Foto: pfalz-express.de

Neustadt – Es ist Obsterntezeit und die Bäume hängen dieses Jahr zum Teil übervoll mit Früchten. Auch auf städtischen und landeseigenen Ökoflächen stehen viele Obstbäume, schätzungsweise zwischen 3.000 und 4.000 Exemplare, verstreut über das gesamte Stadtgebiet.

Doch niemand erntet das Obst. Es sind vor allem Äpfel, Birnen, Kirschen und Zwetschgen, aber auch Kirschpflaumen, Mirabellen, Walnüsse, Mispeln und Speierlinge. Je nach Obstart und -sorte sind die Früchte als Ess-, Verwertungs- oder Mostobst für die Saft-, Wein- oder Schnapsbereitung geeignet.

Bei der Umweltabteilung gingen in den vergangenen Tagen einige Anfragen von Bürgern ein, die wissen wollten, ob dieses Obst geerntet werden darf. Da die Flächen auf öffentlichem Eigentum stehen ist aus Sicht der städtischen Umweltabteilung gegen eine Ernte und Nutzung des Obstes grundsätzlich nichts einzuwenden. Es würde nicht als Diebstahl angesehen.

Die Obstinteressenten müssen sich aber vergewissern, dass es sich ausdrücklich nicht um Privateigentum handelt. Im Zweifelsfall kann bei der Umweltabteilung der Stadt in der Hindenburgstraße 9a nachgefragt werden, die Telefonnummer lautet 06321/855-290. Bei ihr werden auch Lagepläne ausgegeben und die nötigen Fahrgenehmigungen für die Feldwege erteilt.

Das Obst kann mit Leitern, Obstbrechen oder speziellen Schüttelhaken geerntet oder einfach als Fallobst aufgelesen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Äste abgerissen werden, zumal bei Vollbehang erhöhte Astbruchgefahr besteht. Die Bäume dürfen auch nicht, wie oft bei Nussbäumen zu beobachten, mit Stangen traktiert werden. Auch sonstiger Flurschaden an der Vegetation ist zu unterlassen.

Zuwiderhandlungen wären Sachbeschädigungen und damit strafbar. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt betreibt auf diesen Flächen in der Regel keine Verkehrssicherung. Wer Interesse an einer dauerhaften Obstnutzung hat, kann mit der Stadt einen Nutzungsvertrag abschließen. (red)

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