Neustadt. Vorberaten hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung die Änderung der Sondernutzungssatzung. Hier werden einige klarstellende Ergänzungen aufgenommen sowie Gebührentatbestände im Gebührenverzeichnis angepasst. Der Stadtrat wird die Änderungssatzung am Donnerstag, 25. Juni 2015, in öffentlicher Sitzung beschließen.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Rates wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015 stehen. Hier wird es im investiven Finanzhaushalt zu einem höheren Kreditbedarf kommen. Er steigt von bisher veranschlagten rd. 7,25 Millionen Euro auf nun rund 11,8 Millionen Euro an.
Hintergrund ist vor allem der gestiegene Kostenbedarf für die Unterbringung von Geflüchteten, der alleine bereits einen Anteil von ca. 2,4 Millionen Euro ausmacht sowie der voraussichtliche Vergleichsabschluss in Sachen „Klemmhof“ mit rund 2,1 Millionen Euro Kostenanteil für die Stadt. Die geplante Nettoneuverschuldung steigt damit im Jahr 2015 von rund 4,7 Millionen Euro auf nun etwa 8 Millionen Euro.
Die notwendigen Ingenieurleistungen zur Sanierung der Stabenbergstraße in Königsbach vergab das Gremium an eine Firma in Neustadt an der Weinstraße. Der Auftrag hat einen Wert von rund 160.000 Euro. Die Stabenbergstraße wurde zuletzt im Jahr 1991 ausgebaut. Sie ist nur auf der Westseite mit Wohngrundstücken bebaut, östlich der Straße befindet sich ein Hang mit rund sieben Metern Tiefe.
Auf der Straße haben sich Risse im Asphalt gebildet, ein vor kurzem in Auftrag gegebenes Bodengutachten weist aus, dass die Böschung nicht standsicher ist. Die Neigung ist so groß, dass insbesondere bei starken Niederschlägen eine Bewegung des Bodens nicht auszuschließen und daher die Standsicherheit der Böschung stark gefährdet ist. Aus diesem Grund muss die Stützwand der Stabenbergstraße unverzüglich erneuert und die Straße im Anschluss ausgebaut werden. (stadt-nw)

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