Kandel/Landau – In dem Verfahren gegen den – wie das Gericht stets schreibt – „mutmaßlich“ aus Afghanistan stammenden Angeklagten Abdul D. ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das teilte die Pressestelle des Landgerichts Landau am Montag mit.
Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sollen am Mittwoch (29. August) gehalten werden. Mit der Verkündung des Urteils sei nach derzeitigem Stand am Montag, 3. September 2018, zu rechnen.
Abdul D. ist angeklagt, am Nachmittag des 27. Dezember 2017 in Kandel seine 15-jährige Ex-Freundin Mia V. erstochen zu haben. Weil der Angeklagte laut einem Gutachten wahrscheinlich zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wird der Fall nach Jugendstrafrecht verhandelt. Die Öffentlichkeit ist somit ausgeschlossen.
Immer wieder Informationen durchgesickert
Auch Medien haben keinen Zutritt. Dennoch dringen immer wieder Informationen aus dem Gerichtssaal an die Öffentlichkeit – in der Regel über die BILD-Zeitung, die augenscheinlich über einige Prozesstage bestens informiert ist.
Wer die Interna an das Blatt weitergibt, ist nicht bekannt. Auch eine Anfrage des Pfalz-Express diesbezüglich blieb vom Landgericht unbeantwortet.
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Mehr als das effektive Strafmaß interessiert mich an dem Urteil, ob das Gericht neben mildernden Umständen auch strafverschärfende Aspekte in das Urteil einfließen lässt. Ich denke da vor allem an Mias Gesicht.
Ich denke der ist weit über 21 Jahren.das ist bei allen gleich und es ist schade das niemand es genau prüft so wie in Freiburger nur weil niemand von der Familie in der Politik ist oder ein Sitz im Palamemt hat ,ist eine Prüfung egal armer Deutschland mir tun nur die Eltern leid.
Vermutlich wird der Täter nur einen Teil seiner Strafe absitzen und in sein Heimatland abgeschoben.