Der mutmaßliche Mörder soll unter Wahnvorstellungen gelitten haben.
Foto: Gerd Altmann/ShapesGraphicxtras/pixelio.de
Germersheim – Der mutmaßliche Mörder eines 39-jährigen Germersheimers soll psychisch krank gewesen sein.
Der Täter (38), der ebenfalls aus Germersheim stammt, hatte am 9. September auf einem Feldweg nahe der Südpfalz-Kaserne im Streit den 39-Jährigen getötet. Nach intensiver Fahndung wurde er einen Tag nach der Tat in Stuttgart gefasst.
Nach bislang unbestätigten, jedoch glaubhaften Quellenangaben soll der Mann schon seit Jahren auffällig gewesen und mehrmals mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen sein.
So sei er durch Gewalt gegen seine eigene Familie aufgefallen, habe Wahnvorstellungen gehabt und häufig Stimmen und „Kinderschreie“ gehört. In einem Fall habe er versucht, er sich Zugang zu einem Haus zu verschaffen, in dem er die vermeintlichen Kinderschreie zu hören geglaubt hatte.
Dieser Vorfall soll eine Anzeige zur Folge gehabt haben. Diese habe man jedoch fallengelassen, da der Beklagte psychisch krank und damit nicht zurechnungsfähig sei.
Außerdem soll der Mann aus seinen Wahnvorstellungen heraus häufiger die Polizei zu seinen Nachbarn geschickt haben. Nachdem die Beamten wieder weggefahren seien, habe er sich auf die Straße gestellt und deren Häuser beobachtet – für die Anwohner ein beunruhigender Vorgang.
In eine Klinik zur Behandlung seiner wahnhaften Erkrankung sei er nicht eingewiesen worden – mit der Begründung, er stelle keine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Hat das Rechtssystem versagt?
Viele Anhaltspunkte haben demnach darauf hingewiesen, dass die Erkrankung des Mannes schwerwiegend und keineswegs „ungefährlich“ war – weder für ihn selbst noch für andere. Dennoch wurde er als nicht gefährdend eingestuft – ein folgenschwerer und tragischer Irrtum. Zwei Familien sind zerstört, ein Mensch musste sterben, der andere wurde zum Mörder.
Dabei hätte eine realistische Einschätzung des Gesundheitszustands des Täters, eine rechtzeitige medizinische Intervention und eine auf Hilfe ausgerichtete Intervention der Behörden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die Tat verhindern können. (red/cli)

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