Sonntag, 28. April 2024

Mehr Schutz für Kandeler Bäume: Baumschutzsatzung auf den Weg gebracht

25. Mai 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: Pfalz-Express

Kandel – In seiner letzten Sitzung hat der Stadtrat die Baumschutzsatzung für die Stadt Kandel verabschiedet.

Auf den Weg gebracht wurde die Satzung von der Fraktion der Grünen und der Grünen-Beigeordneten Jutta Wegmann. Eine im Oktober 2020 eigens gegründete fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Leitung von Wegmann hat zusammen mit der Verwaltung die Inhalte der Satzung ausgearbeitet.

Geschützte Bäume dürfen fortan nicht entfernt, zerstört oder verändert werden, denn „Bäume sind natürliche Klimaschützer und tragen wesentlich zum Wohlbefinden der Bürger in der Stadt bei“, so Wegmann.

Die Sicherung und Verbesserung von Luft- und Lebensqualität seien heute wichtiger denn je, sagte Wegmann weiter. „Versiegelte Flächen heizen sich im Sommer stark auf, Maßnahmen zur Klimawandelanpassung werden somit immer bedeutender. Ich freue mich daher sehr, dass der Stadtrat unserer Initiative gefolgt ist und die Baumschutzsatzung verabschiedet hat.“

Über die verabschiedete Baumschutzsatzung sind alle Bäume geschützt, unabhängig davon, ob diese auf privatem oder öffentlichem Grund stehen. Die folgenden Kriterien wurden nach dem Vorbild von Baumschutzsatzungen in Karlsruhe und Landau für Kandel angepasst:

  • Wirtschaftlich nicht genutzte Bäume im Stadtgebiet.
  • Bäume mit Stammumfang ab 120 Zentimetern.
  • Obstbäume mit Kronenansatz ab 1,60 Metern (Hochstämme).
  • Baumgruppen, wenn der Umfang der einzelnen Stämme größer 60 Zentimeter ist.
  • Alle Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen und Ersatzpflanzungen, unabhängig vom Stammdurchmesser.

Ausnahmen werden bei unzumutbaren Härten, wenn das öffentliche Interesse gewahrt werden muss oder auf Antrag bei der Stadt gewährt. „Wir haben bewusst weniger strenge Voraussetzungen definiert als in Vorbildsatzungen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen“, so Wegmann.

Ersatzpflanzung oder Ausgleichspflanzungen festgelegt

Mit der Verabschiedung der Baumschutzsatzung wird es künftig verboten sein, geschützte Bäume zu beseitigen oder sie derart zu beeinträchtigen, dass sie eingehen. Zulässig sind weiterhin Baumbehandlungen, wie Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Verkehrssicherung und Gefahrenabwehr, das Zurückschneiden bruchgefährdeter Bäume, die fachgerechte Pflege von Kopfweiden sowie die Herstellung des Lichtraumprofils an Straßen.

Für künftige Bauvorhaben gilt ein Baumbestandsplan unter Berücksichtigung geschützter Bäume. Falls dies nicht möglich ist, besteht grundsätzlich eine Verpflichtung für eine Ersatzpflanzung. Wenn in begründeten Ausnahmefällen diese nicht vorgenommen werden kann, ist eine Ausgleichszahlung zu entrichten. Bei Nichtachtung oder Zuwiderhandlung können Geldbußen auferlegt werden.

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