Landau – Mit Urteil der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau im September war die Unterbringung des allgemein als „Zechpreller“ bezeichneten 37-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet worden.
Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, diese wurde nun aber zurückgenommen. Das Urteil damit rechtskräftig.
Der Mann hatte im Lauf der letzten Jahre hunderte von Straftaten begangen – allerdings im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer drogeninduzierten Psychose, so das Gericht. Der 37-Jährige hatte immer wieder Dienstleistungen oder Waren erschlichen oder eingefordert und eine Bezahlung in aggressiver und teils gewalttätiger Weise verweigert.
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