Landau – Mit Urteil der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau im September war die Unterbringung des allgemein als „Zechpreller“ bezeichneten 37-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet worden.
Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, diese wurde nun aber zurückgenommen. Das Urteil [1] damit rechtskräftig.
Der Mann hatte im Lauf der letzten Jahre hunderte von Straftaten begangen – allerdings im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer drogeninduzierten Psychose, so das Gericht. Der 37-Jährige hatte immer wieder Dienstleistungen [2] oder Waren erschlichen oder eingefordert und eine Bezahlung in aggressiver und teils gewalttätiger Weise verweigert.