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Landgericht Landau: Urteil im „Zechpreller“-Prozess rechtskräftig

Forensische Klinik im Pfalzklinikum.
Foto: Pfalz-Express

Landau – Mit Urteil der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau im September war die Unterbringung des allgemein als „Zechpreller“ bezeichneten 37-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet worden.

Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, diese wurde nun aber zurückgenommen. Das Urteil [1] damit rechtskräftig.

Der Mann hatte im Lauf der letzten Jahre hunderte von Straftaten begangen – allerdings im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer drogeninduzierten Psychose, so das Gericht. Der 37-Jährige hatte immer wieder Dienstleistungen [2] oder Waren erschlichen oder eingefordert und eine Bezahlung in aggressiver und teils gewalttätiger Weise verweigert.

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