Landau – Er kann es einfach nicht lassen: Der mittlerweile amtsbekannte Zechpreller aus Landau ist in dieser Woche wieder in Erscheinung getreten.
In einer Bäckerei in der Neustadter Straße und in einem Restaurant in der Rheinstraße konsumierte der Beschuldigte entsprechende Speisen und Getränke im Wert von ca. 30 Euro.
Danach gaukelte er wiederholt vor, mit einer ungeeigneten Bankkarte bezahlen zu wollen. In beiden Fällen wurde Anzeige erstattet.
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Wohl ein klever Kerlchen.
Zechprellerei ist in Deutschland so wohl nicht strafbar.
Ein Betrug liegt auch nicht vor, da er ja mit einer Bankkarte bezahlen wollte.
Ob die Karte geeignet oder ungeeignet dafür ist, „wusste“ er wohl nicht.
Na dann, ……