Berlin/Landau. Der Protest gegen die Ergebnisse der jüngsten Volkszählung wächst:In den Statistischen Landesämtern sind bereits rund 270 Widersprüche von Städten und Gemeinden sowie von den beiden Bundesländern Hamburg und Berlin eingegangen.
„Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange“, sagt Norbert Brugger vom Städtetag Baden-Württemberg. In einigen Ländern endet die Widerspruchsfrist erst in den nächsten Wochen, und in den großen Bundesländern Bayern, Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen laufen noch Anhörungsverfahren zu den Zensus-Ergebnissen, wie der „Spiegel“ berichtet. Gleichwohl haben allein in Schleswig-Holstein bereits mehr als 60 Kommunen Widerspruch eingelegt, weitere 46 in Brandenburg, 44 in Mecklenburg-Vorpommern, 27 in Sachsen, mindestens 21 in Hessen und 38 in Baden-Württemberg, wo die Frist erst Ende Juli endet.
Besonders hoch ist die Widerspruchsquote im Saarland, wo 23 der 52 Kommunen das Ergebnis nicht akzeptieren wollen. Es gebe „berechtigte Zweifel“ an der Methodik und der Durchführung des Zensus, sagt Städtetags-Dezernent Brugger. Die Einwohnerzahlen, die über eine repräsentative Volksbefragung im Jahr 2011 ermittelt wurden, waren in vielen Städten eklatant niedriger als die Zahlen in den Registern der jeweiligen Meldeämter.
Bei den betroffenen Kommunen kann dies zu erheblichen Einnahmeausfällen führen, da sich wichtige staatliche Finanzierungssysteme nach der Einwohnerzahl richten. Auch die Größe der Kommunalparlamente und die Bezahlung der Bürgermeister hängen davon ab. (dts Nachrichtenagentur)
Die Stadt Landau gibt dazu folgendes Statement ab:
„Im Nachgang zu den Erhebungen im Rahmen des Zensus 2011 hat das Statistische Landesamt mit Bescheid vom 31. Mai 2013 die amtliche Einwohnerzahl der Stadt Landau in der Pfalz mit Stand vom 09. Mai 2011 festgestellt. Diese Beträgt zum Stichtag 43.361 Personen. Die amtliche Einwohnerzahl laut dem Zensus 2011 liegt damit 725 Personen unter dem Einwohnerstand laut Melderegister (44.086 Personen).
Auf Ebene des Landes und der Kommunen sin die amtlichen Einwohnerzahlen in Rheinland-Pfalz insbesondere für die Einteilung von Landtagswahlbezirken- und kreisen sowie die Regelung von Straßenbaulasten von Bedeutung.
Für zentrale Regelungen wie zum Beispiel den kommunalen Finanzausgleich, die Größe der Gemeinde- und Kreisräte, der Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister und die Besoldung von Landräten, hauptamtlichen Bürgermeistern sowie Beigeordneten stellen die jeweils maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften in Rheinland-Pfalz auf die Einwohnerzahlen der kommunalen Melderegiester ab.
Die von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder festegellten Einwohnerzahlen sind hierfür ohne Belang.
Insbesondere im Hinblick auf den kommunalen Finanzausgleich ist hier klarzustellen, dass in Rheinland-Pfalz gemäß Gemeindordnung und Landesfinanzausgleichsgesetz die Einwohnerzahl maßgeblich ist, die jeweils zum 30.06. des Vorjahres nach den melderechtlichen Vorschriften unter Anwendung des landeseinheitlichen Meldewesens (Einwohner mit Hauptwohnsitz) ermittelt wurde.
Dementsprechend bleibt festzuhalten, dass in Rheinland-Pfalz andere Regelungen bestehen, wie in den meisten anderen Bundesländern.
Ein Vorgehen (Anfechten) der Stadt Landau ist vor diesen Hintergrund nicht vorgesehen und nicht nötig“.(stadt-landau)

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