Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat die Beschlüsse der EU-Kommission zur Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora für nichtig erklärt.
Nach Ansicht der Richter habe die EU-Kommission die Verfahrenspflichten bei der Zulassung der Gen-Kartoffel erheblich verletzt. Zwar habe sie ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Gerichts. Die Kommission habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten allerdings keine Gelegenheit gegeben, zu dem EFSA-Gutachten Stellung zu nehmen.
„In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte“, hieß es seitens des Gerichts.
Ungarn hatte gegen die Zulassung der Gen-Kartoffel Klage eingereicht. (dts Nachrichtenagentur)

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