
Foto: dts Nachrichtenagentur
Hannover – Das Verwaltungsgericht Hannover hat die für Samstag geplante Demonstration mit dem Thema „Europa gegen den Terror des Islamismus“ in der niedersächsischen Landeshauptstadt erlaubt.
Bei der angemeldeten Versammlung handele es sich um eine solche, die grundsätzlich den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen könne, teilte das Gericht mit.
Mit ihrem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ sei sie ersichtlich auf Meinungskundgabe gerichtet und nicht auf die Ausübung von Gewalt. Sie sei auch nicht per se unfriedlich, zumal der Antragsteller selbst zur Gewaltlosigkeit aufrufe.
Gründe für ein vollständiges Verbot der Versammlung lägen nicht vor. Ein solches Verbot sei als „ultima ratio“ nur zulässig, wenn unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit auch durch Beschränkungen der Versammlung nicht abgewendet werden könnten.
Allerdings teilte das Gericht die Einschätzung der Polizeidirektion Hannover, die die Demonstration zuvor verboten hatte, „dass eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünde, wenn der Demonstrationszug wie geplant durch die Stadt geführt würde, weil ein unfriedlicher Verlauf zu erwarten wäre“. Deshalb erlaube das Verwaltungsgericht „eine stationäre Versammlung“ auf einem alten Omnibusbahnhof in Hannover.
Wegen des Einbruchs der Dunkelheit sei die Versammlung zudem bereits um 16 Uhr und nicht – wie vom Antragsteller beabsichtigt – erst um 17 Uhr zu beenden, teilte das Gericht weiter mit. Die Versammlung ist nach Auffassung des Gerichts der Organisation „HoGeSa“ (Hooligans gegen Salafisten) zuzuordnen.
Ende Oktober hatten mehrere Tausend Anhänger der „HoGeSa“ in der Kölner Innenstadt demonstriert. Trotz eines Großaufgebots der Polizei kam es dabei zu schweren Gewaltausbrüchen, zahlreiche Beamte wurden verletzt. (dts Nachrichtenagentur)

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