
Tatort in Chemnitz.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Chemnitz – Das Verfahren gegen zwei Asylbewerber, die beschuldigt werden, im vergangenen Jahr in Chemnitz den 35-jährigen Daniel H. getötet zu haben, steht offenbar auf wackligen Beinen, weil sich mehrere Zeugenaussagen und Ermittlungsergebnisse widersprechen.
Das berichtet „Die Zeit“ unter Berufung auf die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die schwere Widersprüche enthält. So geht die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge in ihrer Anklage davon aus, dass das Opfer Daniel H. von zwei Tätern mit zwei Messern gleichzeitig von hinten und vorne erstochen wurde.
An anderer Stelle der Anklageschrift heiße es jedoch, dass die beiden Beschuldigten und das Opfer unter Verwendung „der gleichen Tatwaffe“ getötet haben sollen – also mit nur einem Messer. Tatsächlich fanden die Ermittler laut der Anklageschrift nur ein einziges Messer mit Blutspuren des Opfers.
Hinzu kommt, dass es weder DNA- noch sonstige Spuren gibt, die den Angeklagten Alaa S. belasten. Zudem habe der Hauptbelastungszeuge, auf dessen Angaben praktisch die gesamte Anklageschrift beruht, in wesentlichen Punkten seine Aussage zugunsten von Alaa S. revidiert.
Der Prozessauftakt ist für den 18. März geplant. Das Verfahren wurde aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen in die Räume des Oberlandesgerichts Dresden verlegt. (dts Nachrichtenagentur)

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Das klingt nach lebenslänglich. Nei Zschäpe und Böhnhardt und Mundlos wurde auch nie eine DNA Spur von dem „NSU“ gefunden. Trotzdem bekam Zschäpe das volle Programm der doitschen Justiz.
Also gleiches Recht auch für die Mörder oder mutmasslichen Mörder des Daniel H.
– Ruhe in Frieden Daniel –