
Tatort in Chemnitz
Foto: dts Nachrichtenagentur
Chemnitz – Drei Wochen nach dem Tötungsdelikt in Chemnitz hat die dortige Staatsanwaltschaft die Freilassung eines der Tatverdächtigen begründet.
Auf dem gefundenen Messer sei keine DNA des beschuldigten Irakers gefunden worden, „es gibt keine Zeugen, die gesehen haben, dass er mit einem Messer zugestochen hat“, sagte Ingrid Burghart von der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag. „Er befindet sich nun auf freiem Fuß.“
Der in Haft befindliche syrische Beschuldigte sei aber weiterhin dringend tatverdächtig, ebenso ein weiterer Iraker, nach dem aber noch gefahndet werde.
Der Anwalt des freigelassenen Irakers, Ulrich Dost-Roxin, übte heftige Kritik an den Ermittlungsbehörden. Das Prinzip der Unschuldsvermutung sei verletzt worden. Die Zeugenaussagen, die seinen Mandanten mutmaßlich belasten, seien komplett wertlos. Keiner der Zeugen könne die Tat im Ablauf schildern, die Zeugen hätten auf Fotos die Verdächtigen nicht wiedererkennen können.
„Diese Zeugenaussagen haben einen Beweiswert von null“, sagte Dost-Roxin. Unter diesen Umständen hätte der Haftantrag von der Staatsanwaltschaft gar nicht gestellt werden dürfen. Die Polizei ließ unterdessen verlauten, sie stelle sich nach der Freilassung des Irakers auf weitere Proteste ein.
Kretschmer nimmt Gericht und Staatsanwaltschaft in Schutz
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat die Ermittlungsbehörden währenddessen in Schutz genommen. „Ein unabhängiges Gericht ordnet gegen einen Tatverdächtigen Untersuchungshaft an. Wenn sich die Beweise nicht erhärten lassen, wird ein Haftbefehl wieder aufgehoben. So funktioniert Rechtsstaat“, sagte Kretschmer am Dienstagnachmittag.
Die Ermittlungen zum Tötungsdelikt liefen weiter „auf Hochtouren“, so Kretschmer.
(dts Nachrichtenagentur/red)

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NZZ, 4.9.2018:
„In einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums heisst es nun jedoch, die von Yousif A. im Rahmen seines Asylverfahrens im November 2017 vorgelegten irakischen Dokumente seien «Totalfälschungen» gewesen. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Der Asylantrag des Mannes wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.“
Und jetzt lässt man ihn laufen statt ihn sofort des Landes zu verweisen!
Chaos mit System!
die volle Härte des Rechtsstaats
Anscheinend gab es keine Beweise für die Schuld. Ich kann das nicht beurteilen aus der Ferne. Können Sie das Peter?
Man kann nun darauf vertrauen dass das Gericht eine sorgfältige Entscheidung getroffen hat oder man zweifelt generell alle Entscheidungen von Gerichten an die einem nicht passen wie das von rechter Seite immer gemacht wird.
Da sie den Rechtsstaat auch schon ansprechen, halten Sie es für rechtsstaatswürdig jemanden in Haft zu lassen für dessen Schuld es keine Beweise gibt? Sie tendieren ja anscheinend zu einer harten Strafe. Für einen in diesem Fall Unschuldigen? Da hat sogar der Kretschmar mal was Richtiges gesagt.
„Für einen in diesem Fall Unschuldigen?“
Ob diese Person unschuldig Ist, werden die weiteren Ermittlungen zeigen und ggf. ein Gerichtsurteil. Aber bei Ihrem eher einfach gestricktem Rechtsverständnis bedeutet freigelassen natürlich unschuldig.
Und nein, ich vertraue keineswegs auf die sorgfältige Arbeit der Gerüchte, in Anbetracht der immer stärkeren Beeinflussung durch religiöse, kriminelle und politische Gruppen.
Ja. Werden sie zeigen. Ich hab auch keineswegs behauptet dass der Verdächtige unschuldig ist. Sie müssen genauer lesen. Ich kann das nicht beurteilen. Deswegen auch als Frage formuliert.
Aber sie zweifeln das Urteil ja sowieso schonmal prophylaktisch an wie sie selber schreiben. Von daher ist es müßig mit ihnen darüber zu diskutieren.
„Ich vertraue keineswegs auf die sorgfältige Arbeit der Gerüchte“
Das wundert mich jetzt schon. Dabei sind sie doch einer der Chefköche in der Gerüchteküche.
Was für ein Quatsch. Sie haben geschrieben „Sie tendieren ja anscheinend zu einer harten Strafe. Für einen in diesem Fall Unschuldigen?“ Ihnen geht es hier also nicht um die Schuld oder Unschuld des Verdächtigen (das steht für Sie nämlich „in diesem Fall“ schon fest), sondern ob ich auch bei einem Unschuldigen zu einer harten Strafe tendiere. Sie sollten mal Ihre eigenen Sätze lesen, bevor Sie posten, dann machen Sie auch anschließend keine Bruchlandung bei der rhetorischen Verteidigung. Und bzgl. Chefkoch verwende ich mal Ihre Lieblingsfrage: gibt es dafür Belege?
Mir geht es um ihre Aussage „die volle Härte des Rechtsstaats“.
Alles andere sind ihre Hirngespinste.
Wenn jemand unschuldig Ist, wird er mit voller Härte des Rechtsstaats freigesprochen. Womit haben Sie ein Problem?