
Symbolfoto W. G. Stähle
Südwestpfalz. Die im Landkreis Südwestpfalz derzeit gültigen Beschränkungen und Schließungen werden bis einschließlich 11. April dieses Jahres verlängert, teilte die Kreisverwaltung am 26. März mit.
Abgestimmt mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Gesundheit, dem Bildungsministerium sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD, werde dies per „Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung“ angeordnet. Hintergrund sei die bundes- und landesweite Vorgabe, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 kein Raum für weitere Lockerungen bestehe und entsprechende Vorkehrungen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung getroffen werden müssten.
Vor Auslaufen der aktuellen Allgemeinverfügung am Sonntag 28. März sei die Inzidenz (von 100) im Landkreis lediglich an zwei Tagen unterschritten worden, begründet Landrätin Dr. Susanne Ganster die Verlängerung.
Die Tendenz in Bund, Land sowie im Kreis lasse weiterhin steigende Zahlen erwarten. Die sich anschließende Allgemeinverfügung (Verlängerung der bestehenden Allgemeinverfügung mit Änderung) gelte daher ab dem 27 März und ende mit Ablauf des 11. April 2021.
Besuch der Ostergottesdienste von Ausgangssperre ausgenommen
Die Anordnungen im Landkreis Südwestpfalz ändern sich der Mitteilung zufolge gegenüber der geltenden Allgemeinverfügung lediglich in einem Punkt: Der Besuch der Ostergottesdienste ist von der Ausgangssperre, die im Übrigen für die Zeit von 21 bis 5 Uhr gilt, ausgenommen.
Fernunterricht der Schulen geht weiter
„Nach Beratungen mit der ADD bleiben an den weiterführenden Schulen Klassen ab der Klassestufe sieben weiterhin im Fernunterricht“, teilt Landrätin Ganster zusätzlich mit. Sie sei jedoch zuversichtlich, dass mit der getroffenen Teststrategie ab dem 12. April dieses Jahres je nach Möglichkeit zum Präsenzunterricht im Klassenverband oder in geteilten Gruppen im Wechselunterricht übergegangen werden kann. Basis dafür seien die freiwilligen Selbsttests für Lehrer sowie Kinder und Jugendliche in den Schulen. (Werner G. Stähle)

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