Landau. „Wer es noch nicht geglaubt hat, jetzt hat er es schwarz auf weiß. Mit dem Schreiben der Aufsichtsbehörde zum städtischen Haushalt 2015 wird klar – die Stadt wird aufgefordert eisern zu sparen und auf breiter Front die Steuern zu erhöhen“ so reagierten CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Lerch und sein Stellvertreter Rolf Morio auf das Genehmigungsschreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) welches dieser Tage einging.
Besonders „eingeschossen“ habe sich die Aufsichtsbehörde des Landes auf die von der Stadt erhobenen Steuern. Ob bei der Grundsteuer, der Gewerbesteuer oder den Feldwegebeiträgen – überall werde für das nächste Jahr eine Erhöhung verlangt. Andernfalls sähe sich die ADD nicht in der Lage für den „kommenden Haushalt eine Rechtsunbedenklichkeitsbescheinigung in Aussicht zu stellen.
„Mit anderen Worten: Werden die städtischen Steuern nicht erhöht, wird der städtische Haushalt für 2016 nicht genehmigt. Als Kronzeugen führt die Landesbehörde hierzu das von Minister Lewentz geführte Innenministerium an, welches im Oktober insbesondere die kreisfreien Städte schriftlich aufgefordert hat, die Steuern zu erhöhen. Dies, obwohl die Steuersätze in Landau bereits durchweg über dem Landesdurchschnitt liegen.
Aber auch die sogenannten „freiwilligen Leistungen“ wie den Zoo hat sich die Aufsichtsbehörde vorgeknöpft und unmissverständlich festgestellt, dass „eine Ausweitung des freiwilligen Leistungsbereiches ……. nicht mehr akzeptiert werden kann“ merkt Lerch an.
Bei entsprechenden Preis- und Lohnsteigerungen bedeute dies eine Reduzierung des städtischen Zuschusses für Zoo, Bücherei und Museum. „Eine neue, zwar sinnvolle, aber doch freiwillige Leistung, wie eine durchgängige Radwegebeschilderung, kann sich die Stadt dann gleich „abschminken“. Nicht zuletzt weise die ADD darauf hin, dass auch bei den Pflichtleistungen der Sparstift anzusetzen sei.
Angesichts dieses „Korsetts finanzrechtlicher Vorgaben“ fragen sich Lerch und Morio: „Was bleibt uns da noch an eigenen Entscheidungsmöglichkeiten? Wir müssen die von Land und Bund reichlich verabschiedeten Gesetze finanzieren und ansonsten sparen und den Bürgern mehr Steuern aufbürden.
Ob diese Situation noch dem in der Verfassung verankerten Grundsatz der „kommunalen Selbstverwaltung“ entspricht, darf getrost bezweifelt werden.“ Gespannt schaue die CDU-Ratsfraktion deshalb auf die für dieses Jahr avisierten Urteile zu zwei Verfassungsbeschwerden in dieser Sache.
„Mit den jüngsten Beschlüssen hat das Bundeskabinett einen ersten Schritt in Richtung finanzieller Entlastung von Gemeinden und Städten unternommen und den Weg für 3,5 Mrd. Euro zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen freigemacht. Ein ähnliches Signal erwarten wir nun auch von der Landesregierung um die rheinlandpfälzischen Städte wieder in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihre Aufgaben wahrzunehmen“ so abschließend Morio und Lerch. (red)

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