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CDU-Landtagsabgeordnete Christine Schneider kritisiert Förderpraxis der Landesregierung: Kommunen müssen über 550.000 Euro für Feuerwehren vorfinanzieren

10. Januar 2015 | Kategorie: Politik regional, Politik Rheinland-Pfalz

Christine Schneider (CDU), MdL.
Foto: red

SÜW. Der Landkreis Südliche Weinstraße muss aktuell 474.073,57 Euro vorfinanzieren. Bei dem Geld handelt es sich um zugesagte Zuschüsse des Landes für Anschaffungen und Maßnahmen im Feuerbereich.

Erst einige Jahre nach der Bewilligung und der Anschaffung von Fahrzeugen oder Maßnahmen wie dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern zahlt das Land die zugesagten Zuschüsse.

Das ist das Ergebnis einer „Kleinen Anfrage“, die die CDU-Landtagsabgeordneten Christine Schneider an die Landesregierung gestellt hatte. „Da die rot-grüne Landesregierung mit dem Geld nicht klar kommt, werden Zuschüsse zwar bewilligt, aber erst Jahre nach der Anschaffung durch die jeweiligen Kommune durch das Land ausgezahlt, das belastet die Gemeinden und schließlich viele freiwillige Feuerwehfrauen und -männer“, kritisiert Christine Schneider die aktuelle Förderpraxis.

Die Kommunen müssen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen, die Feuerwehren so auszustatten, dass sie ihrem Auftrag im Interesse der Bürger nachkommen können.

„Dabei ist es für die Gemeinden oftmals bereits ein Kraftakt, ihren eigenen sehr hohen Anteil für die jeweiligen Anschaffungen finanziell zu stemmen, dann kann es nicht sein, dass das Land mit seinem Anteil die Kommunen über Jahre im Regen stehen lässt“, kritisiert die CDU-Landtagsabgeordnete Christine Schneider.

Mit den Zuschüssen für die Maßnahmen und Anschaffungen aus den Jahren 2013 und 2014 müssen die Kommunen teilweise bis 2017 warten.

Die jetzige Förderpraxis belastet die kommunalen Haushalte und schränkt den Spielraum der Städte und Gemeinden vor Ort ein. Daher muss die Förderpraxis grundlegend geändert und eine zügige Auszahlung der zugesagten Zuschüsse vorgenommen werden“, fordert die CDU-Landtagsabgeordnete Christine Schneider.

Bei der Finanzierung kommt den Kommunen ihr weitsichtiges und zukunftsgerichtetes Handeln entgegen. Denn nach den Aussagen der Landesregierung werden Zuwendungserträge nach dem jeweiligen Eingangsdatum bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion grundsätzlich chronologisch bearbeitet und bewilligt.

„Viele Kommunen beantragen daher sehr frühzeitig und weit vor der eigentlichen Anschaffung die Zuschüsse, um nicht noch länger auf die Zuschüsse des Landes warten zu müssen“, erklärt Christine Schneider. Die jedoch die rot-grüne Landesregierung in der Pflicht sieht, ihre Aufgaben zu erledigen.

Hintergrund:

Auch die Verbandsgemeinde Edenkoben ist betroffen: Das Feuerwehrhaus Edesheim wurde bereits 2008 eingeweiht. Die Zuschusshöhe betrug 126.000 Euro davon stehen jedoch noch 50.400 Euro aus, welche frühestens mit Ablauf des Haushaltsjahres 2016 ausbezahlt werden. (red)

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