Samstag, 27. April 2024

CDA Südpfalz fordert Anpassung des Pflegegelds in häuslicher Pflege

15. Februar 2022 | Kategorie: Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Politik regional

Symbolbild von Sabine van Erp auf Pixabay

Südpfalz – Gemäß einem Beschluss der Pflegekommission vom 5. Februar 2022 sollen die Mindestlöhne in der Pflege  ab 1. September 2022 erneut erhöht werden.

Bisher erhielten:

Pflegehilfskräfte  12,55 €    neu 09/22            14,15 €                 Steigerung = 12,75 %

Qualifizierte Hilfskräfte  13,20 €  neu 09/22    5.25 €                Steigerung = 15,53 %

Fachkräfte 15,40 €  neu 09/22  18,25 €    Steigerung = 18,51 %

Dies sei aus Sicht der CDA Südpfalz gut und der richtige Schritt in die richtige Richtung, was die Pflege und den Pflegeberuf als solches betrifft, sagen der Vorsitzende Patrick Redlingshöfer und Stellvertreterin  Ulla Kutschmann.

Was aber nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sei: 80 Prozent der zu pflegenden Menschen werden zu Hause gepflegt und sind demzufolge auf Hilfe von Pflegediensten angewiesen.

„Entsprechend den Gesetzmäßigkeiten werden Lohnerhöhungen in die Stundensätze der Pflegedienste ihren Niederschlag finden. Dies hat dann zur Folge, dass die in der häuslichen Pflege versorgten Menschen eine Kostensteigerung zwischen 12,75 Prozent bis 18,51 Prozent stemmen müssen, evtl. noch mehr da es ja auch mehr Urlaubstage geben soll. Somit geraten auch notwendige Pflegeleistungen aus finanziellen Gründen bei den zu Pflegenden auf den Prüfstand, so die Ulla Kutschmann, die auch Sprecherin des Arbeitskreises Pflege ist.

„In der Gesamtbetrachtung kann es auch nicht sein, dass die längst überfälligen und notwendigen Mindestlöhne auf dem Rücken der zu Pflegenden ausgetragen wird. Somit spielt man beide Seiten gegeneinander aus und schafft so eine 2- Klassen-Pflege“, so Patrick Redlingshöfer und fügt hinzu: „Es ist in dem Zusammenhang schon bemerkenswert, dass Recherchen zufolge die häusliche Pflege dem Sparstift des Finanzministerium zum Opfer fiel, wohlwissend, dass die häusliche Pflege einen so großen Anteil in der Pflege ausmacht.“

Da dies nicht zumutbar sei, müssten auch die Leistungen für die in häuslicher Pflege befindlichen Menschen (Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege usw.) adäquat angepasst werden. Maßstab sei zwischen 12,75 Prozent und 18,51 Prozent.

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