Samstag, 27. April 2024

Brut- und Setzzeit beginnt: Rücksicht auf brütende Tiere nehmen

3. März 2024 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Im Frühling erwacht die Natur zu neuem Leben: Bäume und Sträucher entfalten ihre Blätter, Frühblüher brechen aus der Erde hervor und Vögel beginnen zu brüten.

Diese Zeit ist ideal für entspannende Spaziergänge im Freien. Doch gerade während der Brut- und Setzzeit, die von Anfang März bis Ende Juni dauert, ist es wichtig, besonders auf Wildtiere Rücksicht zu nehmen.

Besondere Rücksicht während der Brut- und Setzzeit

Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Naturschutz zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun appellieren an Spaziergänger, während dieser sensiblen Zeit besondere Vorsicht walten zu lassen. Insbesondere frei laufende Hunde stellen eine erhebliche Gefahr für Jungtiere dar.

Keine Tiere aus dem Wald mitnehmen

Durch das Anleinen der Hunde während Spaziergängen in Feld, Wald und Wiese können Störungen und Stress bei neugeborenen oder schlüpfenden Wildtieren sowie ihren Eltern vermieden werden. Im schlimmsten Fall könnten Jungtiere wie Feldhasen, Rehkitze oder Nestlinge verlassen oder unterkühlen. In Naturschutzgebieten ist das freie Herumlaufen von Hunden ohnehin untersagt.

Gleichzeitig benötigen Jungtiere in den seltensten Fällen menschliche Hilfe. Wenn sie nicht gestört werden, bleiben sie nur kurz alleine, beispielsweise während die Mutter nach Nahrung sucht. Die Jungtiere warten geduldig auf die Rückkehr ihrer Mutter und sollten keinesfalls von Spaziergängern als vermeintliche Waisen mitgenommen werden. Gut gemeinte Aktionen könnten die Überlebenschancen der Jungtiere stark beeinträchtigen.

Manchmal werden sogar Jungtiere seltener und gefährdeter Arten aus dem Wald geholt, weil ihre Situation falsch eingeschätzt wird. Es kommt vor, dass beispielsweise junge Wildkatzen nach ihrer Mutter rufen und von Spaziergängern entdeckt werden. Da es sich dabei nicht um Hauskatzen handelt, ist es nach den Artenschutzbestimmungen auch nicht erlaubt, diese Jungtiere mitzunehmen. Generell dürfen herrenlose Wildtiere nicht eingefangen werden, da dies als Jagdwilderei gilt.

Verbot von Hecken- und Gehölzschnitt

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises weist außerdem darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder radikal zu beschneiden. Erlaubt sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Kontrolle des Pflanzenwachstums. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen dieses Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Dabei ist immer der Artenschutz zu berücksichtigen.

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

Kommentare sind geschlossen