
Foto: Pfalz-Express
Kreis Germersheim – Auch wenn das Jahr etwas fortgeschritten ist, ist immer noch Brutzeit bei der heimischen Vogelwelt. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Üblicherweise ist die Brutzeit Anfang August abgeschlossen. Mache Vogelarten brüten jedoch zweimal im Jahr und auch Nachgelege waren schon immer ein Thema. Vor allem sogenannten „Weitstreckenzieher“ wie Sumpfrohrsänger, die vergleichsweise spät aus den Winterquartieren kommen, betreuen bis in den August hinein ihren Nachwuchs.
„Menschliche Eingriffe und Wetterkapriolen machen es vielen Vogelarten schwer, Nachwuchs großzuziehen. Viele Gelege gingen schon vor dem Schlüpfen beispielsweise wegen Starkregens verloren“, berichten Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Naturschutz zuständige Beigeordnete, Michael Braun.
Fachleute des Naturschutzbunds berichten, dass bedingt durch die diesjährige teilweise ungünstige Witterung mit Wetterextremen während der Reproduktionszeit von Hecken- und Bodenbrütern viele Brute verloren gegangen sind: „Nester von Schwarzkehlchen, Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze zum Beispiel fielen Starkregen und Überschwemmungen zum Opfer, Sturmböen schüttelten manches Stieglitznest samt Nachwuchs aus Baum und Strauch. Von daher haben zurzeit viele Vögel noch Nachgelege zu betreuen und versuchen den Nachwuchs groß zu bekommen.“
Für Gartenbesitzer und Personen, die Grünanlagen pflegen, bedeutet das in diesem Jahr, dass mehr Vorsicht beim Schnitt von Freiflächen und Sträuchern oder Hecken geboten ist. Vor allem Brachen mit mehr oder weniger blühendem Aufwuchs werden von einer ganzen Reihe heimischer Arten zur Aufzucht des Nachwuchses genutzt. Dabei können diese immens wichtigen Flächen auch inmitten von Wohn- und Gewerbegebieten sein.
Gunther Berdel, der Leiter des Fachbereichs „Umwelt und Landwirtschaft“, appelliert: „Bitte nehmen Sie Rücksicht. Unsere Vogelwelt hat es insgesamt schwer, Brutplätze zu finden, an denen sie in Ruhe ihre Brut aufziehen kann. Viel zu häufig werden die Tiere – auch durch menschliches Handeln – gestört. Bitte suchen Sie vor dem Schnitt von Hecken den Bereich nach Nestern ab. Im Zweifel verschieben Sie bitte den Schnitt. Für Freiflächen gilt das gleiche. Bitte nehmen Sie Rücksicht und mähen Sie auch hier später damit Schwarzkehlchen und Co. ihren Nachwuchs großziehen können.“
Allgemein gilt: Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen („Radikalschnitt“). Zulässig sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das genannte Verbot verstößt, handelt ordnungswidrig. Der Artenschutz ist dabei aber immer zu berücksichtigen.

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