
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof hat die Revision eines ehemaligen AfD-Abgeordneten gegen seine Versetzung in den Ruhestand abgewiesen.
Der frühere Richter hatte sich als Obmann für Sachsen im sogenannten “Flügel” der AfD engagiert, den der Verfassungsschutz als extremistisch einstuft. Zudem hatte er die NS-Verbrechen als “Propaganda und Umerziehung” bezeichnet und getwittert: “Wenn Angeklagte ´AfD-Richter´ fürchten, haben wir alles richtig gemacht.”
Das Dienstgericht Leipzig hatte ihn daraufhin in den Ruhestand versetzt, weil er das Vertrauen der Öffentlichkeit in seine Person und seine Amtsführung “in hohem Maße beeinträchtigt” habe.
Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Entscheidung und erklärte, dass ein Richter, der sich bei einer verfassungsfeindlichen Gruppierung betätigt oder den Eindruck erweckt, er werde aus politischen Gründen nicht mehr nach Recht und Gesetz urteilen, nicht mehr die Gewähr dafür biete, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintrete. (red/dts Nachrichtenagentur)
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