Sonntag, 19. Mai 2024

Änderung bei Ausstellung von Genesenen-Nachweisen und Absonderungsbescheinigungen im Kreis Germersheim

1. März 2022 | Kategorie: Kreis Germersheim

Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim – Genesenen-Nachweise werden bis auf Weiteres nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt und zugesandt. Das teilte die Kreisverwaltung mit.

Positiv Getestete können den digitalen Genesenen-Nachweis am Ende der Absonderung durch Vorlage des positiven PCR-Testergebnisses bei zahlreichen Apotheken im Landkreis erhalten. Eine Liste aller Apotheken, die diesen Service anbieten und den Genesenen-Nachweis ausstellen, ist über die Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/genesen-nachweis einsehbar.

Voraussetzung für den Nachweis ist, dass ein positiver PCR-Test vorliegt. Ein positiver PoC-Schnelltest reicht für die Ausstellung des Genesenen-Nachweises nicht aus.

Personen, die einen Genesenen-Nachweis benötigen oder haben möchten, müssen sich während der Infektion selbständig um eine PCR-Testung kümmern. Dazu kann beispielsweise eine PCR-Teststation aufgesucht werden oder man lässt sich vom Hausarzt testen.

Eine weitere Änderung gibt es bei der Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen:

Für mit dem Coronavirus infizierte Bürger und für enge Kontaktpersonen werden die Bescheinigungen nur noch auf Antrag ausgestellt und per Post zugesandt. Die Betroffenen werden gebeten, dafür ein elektronisches Kontaktformular auszufüllen und an das Gesundheitsamt zurückzuschicken. Hierzu wird den Infizierten ein Link zugesandt, außerdem ein Link zur Weiterleitung an ihre jeweiligen engen Kontaktpersonen. Personen die einen solchen Link nicht erhalten haben, können sich außerdem direkt melden über www.kreis-germersheim.de/absonderung.

Laut Gesetzeslage hat jeder betroffene Bürger Anspruch auf eine „Absonderungsbescheinigung auf Antrag“. Bislang erfolgte dies im Landkreis Germersheim automatisch für jeden Bürger, über den das Gesundheitsamt informiert war. Allerdings benötigen nicht alle Personen in Absonderung auch einen Nachweis. Das Erstellen und Verschicken von Absonderungsbescheinigungen sei mit erheblichem Aufwand verbunden und angesichts der Vielzahl an betroffenen Personen im Kreis Germersheim aktuell nicht mehr zu leisten, hieß es.

 

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