Nachweis zu Maßnahmenbefreiung: Genesene oder ehemals Corona-Positive bekommen Testbescheinigung automatisch zugesandt

10. Mai 2021 | Kategorie: Kreis Germersheim, Regional

Eingang der Kreisverwaltung in Germersheim.
Foto: Pfalz-Express

Kreis Germersheim/RLP – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim erhält eine Vielzahl an Anfragen und Anträgen von Covid-19-genesenen Personen zur Ausstellung eines positiven Corona-Nachweises. Ein Antrag ist jedoch nicht erforderlich, teilte die Kreisverwaltung mit. 

Alle der Kreisverwaltung bekannten positiv getesteten Personen erhalten automatisch eine Testbescheinigung per Post zugesandt. Das Land hat den Gesundheitsämtern am Montag dafür einen Entwurf einer Bescheinigungsvorlage zur Verfügung gestellt. Diese Vorlage befindet sich aktuell in der Abstimmung.

Sobald die Vorlage final ist, erhalten alle Genesenen oder ehemals Corona-Positiven ihren Nachweis und nicht nur diejenigen, deren Infektion sechs Monate zurückliegt. Denn wer infiziert war, darf nur einmal geimpft werden. Das heißt, im Impfausweis ist auch nur eine Impfung dokumentiert. Ehemals Infizierte müssen also die Infektion nachweisen und daher eine einmalige Impfung für eine Befreiung von Maßnahmen ausreicht. Die Bescheinigung kann man dann in den Impfausweis legen.

Unabhängig davon kann als Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test) der schriftliche Testnachweis von einem Labor oder auch ein digitaler Nachweis verwendet werden.

Anmerkung der Redaktion: Auf politischer Ebene wird diesbezüglich derzeit noch nicht unterschieden, ob jemand an Covid19 erkrankt war oder die Infektion völlig symptomlos verlaufen ist. Laut vorherrschender Meinung der meisten Virologen weltweit führt ein symptomloser oder milder Verlauf jedoch zu einer reduzierten Antikörperbildung.  (cli/kv ger)

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