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Foto: red
Scheibenhardt – Am 16. Mai 2024 führte die Bundespolizei Kontrollmaßnahmen auf der Bundesstraße 9 bei Scheibenhardt durch. Neben den Polizeibeamten des Revier Bienwald waren auch Polizeikräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit sowie der Einsatzeinheit Einzeldienst im Einsatz.
Die Kontrollen führten zu folgenden Ergebnissen:
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz:
- Bei der Überprüfung einer 31-jährigen Französin stellte sich heraus, dass ihr Fahrzeug nicht über den notwendigen Versicherungsschutz verfügte.
- Zusätzlich lagen gegen sie zwei Aufenthaltsermittlungen sowie zwei Vollstreckungshaftbefehle wegen Diebstahls vor.
- Nach Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 879,50 Euro konnte sie ihre Reise fortsetzen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
- Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung:
- Ein 27-jähriger Rumäne, der als Beifahrer in einem Fahrzeug unterwegs war, wurde kontrolliert.
- Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor.
- Dank der Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 2.836 Euro durch einen Verwandten konnte der Mann seine Reise nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
- Unerlaubte Einreise und Aufenthalt:
- Bei der Kontrolle von zwei Männern, einem 30-jährigen nordmazedonischen und einem 36-jährigen moldawischen Staatsangehörigen, stellte sich heraus, dass sie den visumfreien Zeitraum überschritten hatten und keine gültigen Aufenthaltstitel besaßen.
- Beide gaben an, in Deutschland zu arbeiten und bei ihrem Arbeitgeber zu wohnen.
- Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro erhoben.
- Beide Männer erklärten sich zur freiwilligen Ausreise bereit und erhielten eine Grenzübertrittsbescheinigung sowie die Anweisung, ihre Reisepässe an die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt für die Durchführung der Ausreise zu übermitteln.
- Verstoß gegen die Einreisebestimmungen:
- Bei der Kontrolle eines weiteren PKW wurden zwei albanische Staatsangehörige festgestellt.
- Der 27-jährige Fahrer und der 53-jährige Beifahrer hatten ebenfalls den visumfreien Zeitraum überschritten und verfügten nicht über gültige Aufenthaltstitel für die Einreise nach Deutschland.
- Zusätzlich stellte sich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
- Beide Männer stimmten einer freiwilligen Ausreise zu, es wurden entsprechende Tickets gebucht und eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgehändigt.
- Sowohl den beiden Männern als auch dem nicht anwesenden Fahrzeughalter erwartet ein Ermittlungsverfahren.
Der Fahrzeughalter musste außerdem die Abholung seines PKW organisieren.
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