
Volkswagen in Dresden.
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In den letzten Monaten ist es um den großen Abgasskandal und potenzielle Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ruhiger geworden. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass Betroffene noch bis Jahresende Ansprüche auf Schadenersatz gültig machen können.
Verjährungsfrist endet erst zum 31.12.2019
Entgegen ursprünglicher Meldungen, wonach Ansprüche auf Schadenersatz bereits zum 31.12.2018 verjährten, gilt tatsächlich eine Frist bis zum Ende dieses Jahres. Autofahrer, die noch keine Schadenersatzklage eingereicht haben, können und sollten dies also möglichst bald tun, raten Experten. Sie verweisen vor allem darauf, dass der Abgasskandal immer häufiger zu verbraucherfreundlichen Urteilen geführt hat.
Erst in der letzten hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe der Klage von drei Autofahren aus Südbaden statt gegebenen, die fabrikneue VW-Diesel mit unzulässiger Abschalteinrichtung erworben hatte. Die Richter verpflichteten die Autohäuser dazu, den Klägern fabrikneue Wagen bereitzustellen und auf die Forderung eines Nutzungsersatz für die manipulierten Wagen zu verzichten. Bei den gekauften Modellen handelte es sich um einen VW Touran, einen VW Sharan und einen Audi A3.
Einen ähnlichen Erfolg erzielten Anwälte für im Sinne ihrer Mandaten vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth: Dieses erkannte das Recht der Betroffenen auf eine vollständige Erstattung des Kaufpreises an. Zwar gestatteten es die Richter den Autohändlern hier, den Nutzungspreis abzuziehen, doch zugleich erkannten sie einen Verzinsungsanspruch aus dem Nettopreis in Höhe von 4% an.
Dies bedeutete für die Betroffenen, dass sie immerhin 98% des Bruttokaufpreises zurückerhielten. Andere Gerichte hatten bereits ähnlich geurteilt. In eigenen Fällen führte dies sogar dazu, dass die Verzinsung den Nutzungspreis überstieg: Die Autobesitzer bekamen also mehr zurück, als sie ursprünglich für ihren Wagen bezahlt hatten.
Die große Klagewelle kommt noch
Bislang haben sich etwa 420.000 betroffene Dieselfahrer mit Hilfe spezialisierter Anwälte der laufenden Musterklage angeschlossen, die ab September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt wird. Wer sich dieser Musterklage anschließen will, hat noch bis zum 29.September 2019 die Gelegenheit dazu.
Sollten die Richter in Braunschweig dann im Sinne der Klägerin urteilen, kommt eine riesige Klagewelle auf VW und die anderen betroffenen Hersteller zu, denn alle anderen Kläger müssen ihre Ansprüche selbst vor Gericht geltend machen. VW schätzt, dass bis zum endgültigen Abschluss der Prozesse noch fünf Jahre vergehen dürften. Solange werden sich viele Dieselfahrer nicht gedulden wollen: Drohen doch in diesem Sommer bei steigenden Temperaturen wieder zahlreiche Fahrverbote aufgrund der zu hohen Stickoxid-Belastung in den Städten.

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