Berlin – Wie ein interner Briefwechsel mit dem Justizministerium zeigt, haben die Ministerien von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) verhindert, dass Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) seinen Gesetzentwurf für eine sogenannte Musterfeststellungsklage an die Bundesländer und Verbände verschickt.
Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Montagsausgabe. Auch ein Sprecher von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte, man habe die Versendung des Entwurfs gestoppt – ebenso wie das Kanzleramt, heißt es aus Regierungskreisen. Die Ressortabstimmung sei „noch nicht abgeschlossen“, sagte ein Sprecher.
Maas hatte zuletzt im Herbst angekündigt, noch bis Ende des vergangenen Jahres die Musterklage auf den Weg zu bringen. Sie sollte etwa deutschen VW-Kunden helfen, nach dem Abgasskandal Entschädigungen zu erwirken.
Im Oktober war bekannt geworden, dass Verkehrsminister Dobrindt bereits im Dezember 2015 persönlich versucht hatte, die Musterklage zu stoppen. In dem Schreiben aus dem Landwirtschaftsministerium, das der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt, bemängeln Schmidts Beamte, dass sich SPD und Union im Koalitionsvertrag nicht auf eine Musterklage verständigt hätten: Die Koalition habe lediglich das Vertragsrecht verbessern wollen. „Der vorliegende Entwurf geht über dieses Ziel hinaus“, heißt es.
Ohnehin sehe man in der Musterklage „kein Mehrwert“ für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Stattdessen frage man sich, welche Kosten durch diese Art von Sammelklagen auf Unternehmen zukämen: „Die möglichen Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten werden nicht näher dargelegt.“ Auch in der E-Mail aus dem Finanzministerium, die am selben Tag Anfang Januar an das Justizministerium geschickt wurde, steht, ein Musterklagrecht könne eine „erhebliche Unsicherheit“ für „Versicherer und Banken“ bedeuten.
Maas solle die Hürde für solche Sammelklagen deshalb höher hängen: Statt zehn Bürgern sollten künftig „mindestens einhundert“ Betroffene nötig sein, um ein Sammelverfahren anzustoßen.
Die Musterfeststellungsklage, die Justizminister Maas vorschlägt, ist den großen Verbraucherverbänden und Handelskammern vorbehalten. Diese sollen „eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher“ vor Gericht gegen Unternehmen vertreten dürfen. Die Betroffenen sollen sich dafür künftig in ein Klageregister eintragen. Die Verjährung möglicher Rechtsverstöße von Unternehmen würde in diesem Augenblick unterbrochen.
VW-Kunden wird die geplante Musterklage allerdings nicht mehr viel nutzen. Maas` Entwurf sieht eine „Aufbauphase von 24 Monaten“ für ein Klageregister vor. Sammelklagen werden also frühestens im Jahr 2019 möglich sein. Der Lüneburger Rechtsprofessor Axel Halfmeier sagt, bis dahin seien die Ansprüche vieler VW-Kunden wohl längst verjährt. (dts Nachrichtenagentur)
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