Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das Strafgesetzbuch verschärfen, um Stalkingopfer besser vor ihren Peinigern schützen zu können.
Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf für ein Gesetz „zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen“.
Demnach soll Paragraph 238 Absatz 1 des Strafgesetzbuches künftig so gefasst werden, dass Stalking-Opfer nicht wie bislang erst nachweisen müssen, dass ihnen durch die unbefugten Nachstellungen eine gravierende Änderung ihrer Lebensumstände aufgezwungen wurde.
Künftig sollen Stalker bereits dann verurteilt werden, wenn ihr Verhalten „geeignet ist“, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend zu beeinträchtigen“.
Dazu zählt das Ministerium unter anderem die beharrliche Suche räumlicher Nähe, Kontaktaufnahme per Telefon oder Email und die „missbräuchliche Verwendung“ von personenbezogenen Daten, etwa zur Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen. (dts Nachrichtenagentur)
Diesen Artikel drucken