
Foto: dts Nachrichtenagentur
Berlin – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur effektiveren Bekämpfung von Stalking auf den Weg gebracht.
Derzeit muss noch ein „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sollen künftig abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort „beharrlich“ durch „wiederholt“ und das Wort „schwerwiegend“ durch „nicht unerheblich“ ersetzt werden.
Der Strafrahmen für Stalking soll auch in Zukunft weiter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorsehen. Zugleich enthält der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann.
„Der Straftatbestand hat bisher zu hohe Hürden. Diese Hürden senken wir jetzt deutlich“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch. „Auch im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert.“ Auch diese Taten stelle man künftig ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe. (dts Nachrichtenagentur)
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