
Sexueller Missbrauch hat fast immer schwere Traumata zur Folge.
Foto (bearb.): www.polizei-beratung.de
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem sexualisierte Gewalt gegen Kinder härter bestraft werden soll. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Unter anderem sieht dieser Verschärfungen und Erweiterungen des Strafgesetzbuchs (StGB) vor. So sollen die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit dem Begriff „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ gesetzlich neu bezeichnet werden, um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben.
Der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder soll künftig ein Verbrechen sein mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Bisher galt er als Vergehen (Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren).
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft wird. Für die Verbreitung von Kinderpornografie ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen (bisher drei Monate bis fünf Jahre). Besitz und Besitzverschaffung sollen mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren geahndet werden (bisher bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre).
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem auch die Aufnahme einer ausdrücklichen Regelung zur Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in das Strafgesetzbuch vor. Außerdem soll bei dem Straftatbestand der Herstellung kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers beginnen.
„Immer wieder erleben wir, dass Kindern durch erschütternde sexualisierte Gewalttaten unermessliches Leid zugefügt wird“, sagte Lambrecht. Um diese Taten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen, habe man das Gesetzespaket beschlossen. „Dazu gehören deutlich schärfere Strafen, effektivere Strafverfolgung und Verbesserungen bei der Prävention auch durch Qualifikationsanforderungen in der Justiz.“ Den Verfolgungsdruck müsse man „massiv erhöhen“, da Täter nichts mehr fürchteten als entdeckt zu werden, so die SPD-Politikerin.
Lambrecht kündigte auch an, das man „konkrete Qualifikationsanforderungen“ in der Familien- und Jugendgerichtsbarkeit festlege, damit diesen ihren Aufgaben gerecht werden können. (dts Nachrichtenagentur)
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