
Foto: dts Nachrichtenagentur
Wiesbaden – Nachdem mehrere Schuldirektoren die negativen Konsequenzen des Fastens muslimischer Schüler in Deutschland für ihre Mitarbeit im Unterricht beklagt haben, hat Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) angekündigt, Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder im Ramadan zum Fasten zwingen, künftig strafrechtlich verfolgen lassen zu wollen.
„Wer kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus. Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert sein“, sagte Kühne-Hörmann der „Bild-Zeitung“.
Für Hessens Justizministerin steht fest, dass der Schutz des Kindeswohls zwar an vielen Stellen im Strafgesetzbuch abgesichert sei, aber hier eben noch nicht ausreichend greife. So sehe etwa der Paragraf 171 Strafgesetzbuch (StGB) bei „Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“ eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Dort heißt es: „Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Dieser strafrechtliche Schutz reiche „im Moment aber noch nicht aus, um Kinder und Jugendliche vollumfänglich in ihrer ungestörten Entwicklung und freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu schützen“, so Kühne-Hörmann. Die Ministerin schlägt daher eine Erweiterung des Paragrafen 171 StGB vor. „Ich bin dafür, dass sich Eltern, die ihre Kinder in einer religiös fundamentalistischen Art und Weise erziehen, künftig strafrechtlich – und damit vor Gericht – verantworten müssen.“
Hier sieht die CDU-Politikerin sogar noch weitere Ansatzpunkte für eine Gesetzesverschärfung zur Stärkung des Kindeswohls. „Wir haben in der Vergangenheit das Thema Kindeswohl und die Verletzung der Erziehungspflicht zum Beispiel in Bezug auf die sogenannten IS-Mütter debattiert, die mit ihren Kindern in den Dschihad gereist sind“, sagte Kühne-Hörmann. Wenn dies aber vor der Haustür geschehe, wenn „Mädchen gegen ihren Willen zur Gesichts- und Körperverhüllung gezwungen oder zum Verzicht auf bestimmte Freizeitaktivitäten“, zum Beispiel Kino- oder Gaststättenbesuche genötigt würden, sei dies noch kein Thema.
„Wir sollten deshalb damit anfangen, entsprechende Regeln zu setzen“, so die hessische Justizministerin weiter. (dts Nachrichtenagentur)
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wenn der Islam, dessen Gotteshäuser, Kopftücher und Burkas zu Deutschland gehören dann eben auch der Ramadan. Selbstgemachte Leiden der Multikulti-Willkommenskultur.
Boah das ist mal voll sowas von Altbacken und Nazimäßig dieser Vorschlag.
Ich dachte „wir schaffen das“ und „der Islam gehört zu Deutschland“? Warum also nich einfach den Ramadan für alle einführen? In den Zeiten des Ramadan ruht die deutsche Wirtschaft und die Supermärkte und Läden haben geschlossen (es wird ja eh tagsüber nichts gegessen). Als Gegenleistung Abschaffung der christlichen Feiertage (…)
Wie jemand von der CDU so etwas behaupten /vorschlagen kann „bei unserer Vergangenheit“ bleibt mir ein Rätsel.