Justizministerium gegen Seehofer-Plan zur Überwachung von Kindern – auch Kinderschutzbund dagegen

27. März 2019 | Kategorie: Nachrichten

Foto: dts nachrichtenagentur

Berlin  – Das Bundesjustizministerium lehnt die Prüfung eines Gesetzentwurfes ab, der die Überwachung von Kindern unter 14 Jahren sowie die verdeckte Online-Durchsuchung von Handys und Computern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ermöglichen soll.

Den entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums wolle das Haus von Justizministerin Katarina Barley (SPD) nicht mittragen und von einer tiefer gehenden juristischen Bewertung der einzelnen Regelungen in dem Gesetzesentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) absehen, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Regierungskreise.

Das Justizministerium sehe demnach den Umfang an Überwachungsmaßnahmen deutlich überschritten, mit dem der Verfassungsschutz künftig ausgestattet werden soll.

Zudem fordere das Justizministerium eine entsprechende Stärkung der bisherigen Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament, berichten die Zeitungen weiter. Auch dies sehe das Ministerium von Barley offenbar in dem Gesetzentwurf des Innenministeriums nicht gewährleistet.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD neben der Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle vereinbart, die Kompetenzen des Verfassungsschutzes „maßvoll“ und „sachgerecht“ zu erweitern sowie das Amt als „zentrale Servicedienststelle für den Einsatz operativer Technik“ zu stärken, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zukunft nun auch Informationen zu Kindern speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Der Inlandsgeheimdienst hält den Wegfall der Altersbeschränkung von derzeit 14 Jahren vor allem für notwendig, um Kinder etwa aus dem islamistischen und rechtsextremistischen Milieu im Blick zu behalten.

Als Begründung nennt das Bundesamt etwa den Fall eines Zwölfjährigen, der laut Behörden 2016 auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt einen Anschlag verüben wollte .

Im selben Jahr war das gesetzliche Mindestalter für Beobachtungen durch den Verfassungsschutz von 16 auf 14 Jahre abgesenkt worden. Die aktuellen Neuregelungen sind Teil eines Entwurfs des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ im Kampf gegen Extremisten und Terroristen.

Derzeit liegt der Entwurf zur Ressortabstimmung in den befassten Ministerien. Das im Haus von Seehofer angepeilte Gesetz sieht zudem vor, dass die Mitarbeiter des Bundesamtes künftig etwa Handys oder Laptops in Einzelfällen mit einer geheim installierten Software durchsuchen können, die sogenannte „Online-Durchsuchung“, die bisher nur die Polizei im Ernstfall einsetzen darf.

Grund: Die Sicherheitsbehörden stellen fest, dass die Kommunikation zwischen Extremisten und Terroristen immer stärker über Programme am Computer oder in verschlüsselten Messenger-Diensten wie Whatsapp und weniger in herkömmlichen Telefonaten stattfindet.

Auch diese Chatprogramme soll der Verfassungsschutz nach Wunsch des Innenministeriums künftig in gravierenden Fällen mit einer geheim installierten Software abhören können, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

Auch das ist bisher nur der Polizei erlaubt, die als Behörde Straftaten verfolgen und konkrete Gefahrensituationen abwehren sollen. Bisher kontrolliert die sogenannte G-10-Kommission des Bundestags die Maßnahmen der deutschen Nachrichtendienste.

Kinderschutzbund lehnt Beobachtung von Kindern ab

Auch der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, lehnt das Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), strikt ab.

„Kinder sind für mich nie Täter, jedenfalls nicht Kinder unter 14 Jahren“, sagte Hilgers. Sie seien für ihn „immer Opfer. Doch dieses Vorhaben macht sie zu Tätern. Deshalb habe ich dafür kein Verständnis“, so der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes weiter.

Die Speicherung dieser Informationen sei überdies gar nicht nötig, wenn der Inlandsgeheimdienst die Eltern im Blick habe. „Der Gesetzgeber hat die Strafmündigkeit ja nicht umsonst auf das Alter von 14 Jahren festgesetzt. Kinder unter 14 einer Beobachtung zu unterziehen, ist nicht im Einklang mit unserer Rechtsordnung“, sagte Hilgers den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. (dts Nachrichtenagentur)

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