Grüne fordern Rückholung von Kindern deutscher IS-Anhänger

29. April 2019 | Kategorie: Nachrichten, Politik

Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Grünen im Bundestag haben die Bundesregierung aufgefordert, die Kinder von deutschen IS-Anhängern aus Syrien zu evakuieren.

„Die Bundesregierung muss Herz zeigen und alles tun, um gerade und zuvorderst die Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft nach Deutschland zurückzuholen“, sagte Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Die Minderjährigen waren entweder gemeinsam mit ihren Eltern in das Gebiet der Terrororganisation ausgereist oder kamen hier zur Welt. Nach der militärischen Niederlage des IS waren sie in Gefangenschaft syrischer Kurden geraten. Es soll sich um bis zu 60 Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft handeln. Die Versorgungslage gilt als kritisch.

Am Montag demonstrierten in Berlin Angehörige von IS-Anhängern und deren Kindern für die Rückholung ihrer Verwandten aus Syrien. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass es derzeit keine konsularische Betreuung in Syrien gebe.

Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der Union im Bundestag, sagte: „Ich warne vor einer übereilten Rückholung vermeintlich deutscher IS-Kämpfer.“ Es müsse vorher feststehen, dass die Rückkehrer kein „unkalkulierbares Sicherheitsrisiko“ darstellten.

Middelberg regte die Einrichtung eines internationalen Sondertribunals für IS-Terroristen an, das die Strafverfolgung übernehme. Dies müsste Vorrang vor einer möglichen Rückholung in die Heimatländer haben. (dts Nachrichtenagentur)

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4 Kommentare auf "Grüne fordern Rückholung von Kindern deutscher IS-Anhänger"

  1. GGGGGGKKKKKEEEE sagt:

    Immer schön weiter an der „Bunten Gesellschaft“ bauen, die uns täglich um die Ohren fliegt.

    Mein Gegenvorschlag wäre die Schwerstverletzten aus Sri Lanka einzufliegen und hier zu behandeln, statt Kinder von Leuten zu importieren die entsprechend § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz die Deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben:

    „Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.“

    • eliza doolittle sagt:

      „… oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. …“

      lieber GGGGGGKKKKKEEEE, da gibt es leider eine „kleine“ einschränkung:
      …. In Deutschland, Österreich und Italien verliert jeder die Staatsbürgerschaft, der sich der Armee eines anderen Staates anschließt. … Der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg vertritt eine strenge Linie. Er will Kämpfer des IS so behandeln, als stünden sie im Dienst einer staatlichen Armee …

      01.03.2019 Berliner Morgenpost: Können deutsche IS-Terroristen ausgebürgert werden?

      ich finde im moment leider nicht mehr den ausführlichen artikel über dieses thema.

      gruß !

    • eliza doolittle sagt:

      Mein Gegenvorschlag wäre die Schwerstverletzten aus Sri Lanka einzufliegen …
      —–
      hagalil com
      Israel bietet Sri Lanka Hilfe nach Anschlägen an
      25. April 2019

      Im Namen der israelischen Bürger hat Premierminister Benjamin Netanyahu am Sonntag (21. April 2019) Bestürzen über die mörderischen Angriffe auf unschuldige Zivilisten in Sri Lanka geäußert. Netanyahu sagte, Israel sei bereit, die Behörden in Sri Lanka in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. … Netanyahu hatte durch seinen höchsten Sicherheitsberater, Meir Ben-Shabbat, Leiter des National Security Council, Beileid übermittelt und humanitäre Hilfe angeboten. Meit Ben-Shabatt hatte nach den Anschlägen telefonischen Kontakt mir Udaya Seneviratne, einem Sekretär des Präsidenten Sri Lankas.

  2. dieGrünenwieder sagt:

    Für im Ausland geborene Kinder müssen die Eltern innerhalb eines Jahres die Geburt eines Kindes den zuständigen Behörden anzeigen. Tun Sie dies nicht, gibt es keine Staatszugehörigkeit zu D.
    Die Kinder dürften sich auch noch in Obhut Ihrer Eltern befinden, die erst mal das Recht haben, Ihre Kinder bei sich zu haben, auch wenn sie in Obhut eines anderen Staates (wie z.B. Kriegsgefangenschaft) sind. Oder wollen die Grünen den Eltern Ihre Kinder mit Gewalt entziehen? Und wenn die Angehörigen Ihre kriegslüsterne Ausgewanderten nach D gerne zurückhaben wollen, dann bitte selbst ein Ticket lösen, hinfliegen und die Angehörigen „freikaufen“ und mitnehmen. Warum soll immer der Staat und damit der Steuerzahler für solche Abenteurer die Zeche zahlen?