Berlin – Besitzer von vom Abgasskandal betroffenen Autos müssen sich möglicherweise auf Probleme mit der TÜV-Plakette gefasst machen: „Eine Plakette wird nicht erteilt, wenn ein Autofahrer nicht nachrüsten lässt“, sagte TÜV-Nord-Sprecher Rainer Camen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Das könnte für die Kunden zum Problem werden, die zur Hauptuntersuchung (HU) müssen, bevor ihr Auto umgerüstet wurde: „Ab Mitte 2017 würde dies als erheblicher Mangel bei der HU gewertet, eine Plakette wird dann erst nach der Umrüstung erteilt“, sagte Camen.
Mitte 2017 werden aber noch nicht alle der rund 2,5 Millionen betroffenen Diesel-Autos für das Softwareupdate und den Einbau eines Plastikgitters in der Werkstatt gewesen sein, schreibt die Zeitung. Von einer Übergangsregelung spricht der TÜV dennoch nicht. Betroffen seien schlicht „die Fahrzeuge, bei denen die Schummel-Software eingesetzt wurde“.
Durch die Software hatten Fahrzeuge eine Testsituation erkannt und den Ausstoß von Stickoxiden heruntergefahren. Beim Bundesverkehrsministerium erklärte man: „Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden.“ VW verweist dagegen auf eine 18-monatige Frist, innerhalb derer Fahrzeughalter ihr Auto in die Werkstatt bringen dürften. (dts Nachrichtenagentur)

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