Donnerstag, 25. April 2024

Landau: Ermittlungen im Fall der schwangeren Somalierin gehen weiter

16. Dezember 2016 | Kategorie: Landau
Symboldbild: dts nachrichtenagentur

Symboldbild: dts Nachrichtenagentur

Landau: Im Fall der schwangeren Frau aus Somalia, die Ende November von Landsleuten auf dem Vorplatz des Landauer Hauptbahnhofs geschlagen worden sein soll, wird weiter ermittelt.

Das teilte Polizeidirektor Thomas Sommerrock dem Pfalz-Express mit.

Gegen ihn war von einem Südpfälzer Strafanzeige wegen Strafvereitelung gestellt worden, wie die ehemalige Landauer AfD-Stadträtin Myriam Kern der Presse mitteilte. Sommerrock weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Selbstverständlich würden die am Tatgeschehen beteiligten Personen weiterhin verhört. Die Staatsanwaltschaft verfolge den Fall weiter.

Grund für die Anzeige war offenbar die Überschrift eines Artikels im Pfalz-Express zu dem Vorfall (Landau: Verprügelte Schwangere am Bahnhof: Vorfall bleibt ohne Konsequenzen).

Die Überschrift war in dem Sinn missverständlich formuliert (was der Pfalz-Express bedauert), als dass sie den Eindruck erweckte, die Ermittlungen würden eingestellt. Gemeint war jedoch, dass die geschädigte Somalierin keine Strafanzeige stellen wollte. Von einer expliziten „Einstellung des Verfahrens“ war nicht die Rede.

Die mutmaßlichen Täter wollen mit einer Strafanzeige offenbar ebenfalls nichts zu tun haben: Wie die „Rheinpfalz“ (15. Dezember 2016) berichtet, hätten die „Somalis kein Interesse an einer Strafverfolgung“.

„Frau kaum verletzt“

Für einige Straftaten – so genannte „Antragsdelikte“ wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung und einfache oder fahrlässige Körperverletzung – ist zur Strafverfolgung grundsätzlich ein ausdrücklicher schriftlicher Strafantrag des Geschädigten erforderlich (polizei-beratung.de).

In einer Nachtragsmeldung hatte die Polizei am 2. Dezember mitgeteilt, dass die Frau lediglich leichte Verletzungen im Gesicht und am Rücken erlitten habe. Die Rettungssanitäter hätten noch vor Ort festgestellt, dass keine Gefahr für das ungeborene Kind bestanden habe. Dennoch wurde die Frau vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte laut Polizei zu demselben Ergebnis kamen und die Frau wieder entließen.

Polizeibeamte hätten auf dem Transport in die Klinik bestanden, sagte Sommerrock dem Pfalz-Express. Die Frau selbst habe keinen Anlass für eine ärztliche Behandlung gesehen. Auch habe sie signalisiert, dass sie kein Interesse an einer Strafanzeige habe.

Zuvor hatte es in einer Meldung der Polizei vom vom 25. November geheißen, die „dunkelhäutige Frau war nicht ansprechbar und kurzzeitig bewusstlos. Polizeibeamte leisteten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ersten Hilfe. Die Sanitäter stellten fest, dass die Frau Platzwunden im Gesicht und Prellungen im Rücken hatte.“

„Keine Rechtsbeugung“

Die Situation war aber dann offenbar doch nicht so dramatisch, sagte Sommerrock. Man werde noch neutrale Zeugen vernehmen, die Geschädigte und die drei Männer ebenfalls. Er habe jedenfalls zu keiner Zeit eine Rechtsbeugung begangen, wie die Strafanzeige gegen ihn vermitteln wolle.

Körperverletzung und Sachbeschädigung zum Beispiel können auch ohne Strafantrag und sogar gegen den Willen des Geschädigten verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen für geboten hält.

So ist es ebenfalls in Landau: Auch ohne Strafverfolgungswunsch werde weiter im Fall der Somalierin ermittelt. Wie es weitergehe, entscheide allein die Staatsanwaltschaft, so Sommerrock.

AfD spricht Sommerrock Vertrauen aus

Eugen Ziegler, Kreisvorsitzender der AfD-Landau und Südliche Weinstraße, teilte derweil mit, dass die AfD Landau  „bedauere“, dass gegen Sommerock Strafanzeige gestellt wurde.

„Unser Kreisverband spricht dem Leiter der Polizeidirektion Landau und seinen Beamten das Vertrauen aus. Wir schätzen die Erfahrung und Professionalität, die unsere Polizisten im täglichen Umgang mit geduldeten Asylbewerbern und Migranten bewiesen haben. Wir vertrauen darauf, dass Herr Sommerrocks Behörde auch im Falle der verletzten Somali alle Vorschriften und Gesetze beachtet hat.“

Ziegler weiter: „Die Bevölkerung vertraut unserer Polizei. Die Flüchtlingskrise hat nun deren täglichen Dienst seit über einem Jahr aufs Äußerste belastet. Statt den Beamten für ihren weit überdurchschnittlichen Einsatz zu danken, werden mit der Anzeige alle Landauer Beamten kollektiv unter Verdacht gestellt. Das darf nicht sein, brauchen wir doch unsere Polizisten künftig dringender denn je. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, sich voll und ganz hinter unsere Polizei zu stellen und sie personell wie materiell so auszustatten, dass sie unsere Innere Sicherheit im Land weiter gewährleisten kann.“

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14 Kommentare auf "Landau: Ermittlungen im Fall der schwangeren Somalierin gehen weiter"

  1. GEEEKEE sagt:

    Offene Fragen:

    War die Frau nun bewusstlos oder nicht?

    Wurde die Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen oder nur einmal? (PlatzwundeN)

    Wurde die Frau mehrfach getreten oder nur einmal? (PrellungeN)

    Warum lassen alle drei Männer die Frau hilflos zurück, wenn es nur einen Täter gibt?

    Stellt das Zurücklassen nicht eine unterlassenen Hilfeleistung da?

    Was hat die Polizei eigentlich seit dem 25.12. getan, wenn drei Wochen später Vernehmungen von Zeugen, Opfer und Täter(n) noch ausstehen?

    Warum war ursprünglich von „gefährlicher Körperverletzung“ die Rede und jetzt ist alles halb so schlimm?

    Warum gehen bei der Polizei „zahlreiche“ Notrufe ein und die Frau ist von vielen Menschen umringt, wenn der Vorfall gar nicht so dramatisch war?

    Hinweis: Der Verzicht auf eine Anzeige durch das Opfer sowie die Einstufung als nicht gefährliche Körperverletzung sind die zwei entscheidenden Voraussetzungen um den Fall ohne Konsequenzen, geräuschlos schließen zu können. Insofern war die Überschrift vom 02.12. so irrtümlich nicht …

  2. Helmut sagt:

    Die Anzeige wegen Rechtsbeugung ging nach meiner Meinung an die falsche Adresse.
    Nicht die Polizei sondern die Staatsanwaltschaft versucht die Sache zu einer Bagatelle zu machen.

  3. GEEEKEE sagt:

    Eine weitere Frage: Ich lese hier zum ersten mal von einer Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Seit wann ist die Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen miteinbezogen?

    Hier noch ein wörtliches Zitat aus der Anzeige:

    „Was nun eine Strafvereitelung im Amt nahelegt, sind die Ausführungen, die Herr Sommerrock
    am 28.11.2016 am Rande einer Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Vollmersweiler zum Tathergang abgab. Hierbei hat Herr Sommerrock, wie ich meiner Aufzeichnung entnehme, vor ca. 50 anwesenden Bürgern den Tathergang wie folgt geschildert:

    Es habe eine Streit gegeben, “die Frau isch dazwischeganga, wovor wir immer warnen, ond hat eene abgriegt”. Weiterhin “gäbe es das überall bis rauf zu Professoren”. Meine Rückfrage ob das Schlagen von Schwangeren tatsächlich überall vorkomme, hat Herr Sommerrock immerhin verneint.

    Bereits zu diesem Zeitpunkt stellte sich die Frage, wie die berichteten mehrere Platzwunden im Gesicht und mehrere Prellungen am Rücken mit der von Herrn Sommerrock vorgetragenen Tatversion in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn “eene abgriegt”, was gemäß meiner Aufzeichnung von Herrn Sommerrock noch einmal wiederholt wurde, bedeutet “einen Schlag abbekommen”. Mit nur einem Schlag lassen sich die Verletzungen der Schwangeren aber keinesfalls erklären.“

    Hinweis: Die genannte Veranstaltung fand nicht in Vollmersweiler, sondern in Niederotterbach statt.

    • Helmut sagt:

      Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, Anklage erheben oder Strafbefehl bei Gericht beantragen. Lässt das vorläufige Ermittlungsergebnis noch keine abschließende Entscheidung zu, so kann er anordnen, dass die Polizei weiter ermittelt. Die Polizei muss der Staatsanwaltschaft alle strafprozessualen Maßnahmen mitteilen.

  4. Freidenker sagt:

    Liebe Pfalz-Express,

    Wie Straftaten von Migranten von Polizei, Politik und Behörden „unter den Teppich“ gekehrt werden und verniedlicht werden ist doch hinreichend bekannt. Wie kann ein Polizeipräsident so handeln.
    >> „Körperverletzung und Sachbeschädigung zum Beispiel können auch ohne Strafantrag und sogar gegen den Willen des Geschädigten verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen für geboten hält.“ <<
    Dazu muss man wissen, dass Staatsanwälte bis zum Generalbundesanwalt, weisungsgebunden sind und nur im Auftrag handeln, der in diesem Fall wohl auf Vertuschung ausgelegt war.

    Wie kann ein Kreisvorsitzender der AfD-Landau und Südliche Weinstraße, Eugen Ziegler, diesen Mangel an Rechtsstaatlichkeit auch noch verteidigen ? Meines Wissens ist die AfD eine Partei, die sich das Thema Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat. Ich bin selbst AfD Mitglied und ich schäme mich für einen Kreisvorsitzenden wie Herrn Ziegler.

    MfG

    Freidenker

    • Beobachter sagt:

      Wie kann ein Kreisvorsitzender der AfD-Landau und Südliche Weinstraße, Eugen Ziegler, diesen Mangel an Rechtsstaatlichkeit auch noch verteidigen ? Meines Wissens ist die AfD eine Partei, die sich das Thema Rechtsstaatlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat. Ich bin selbst AfD Mitglied und ich schäme mich für einen Kreisvorsitzenden wie Herrn Ziegler.

      Sehr geehrter Freidenker,
      ich stimme Ihnen zu 100 % zu. Ich denke, dass dies ein Offenbarungseid des speichelleckenden
      Kreisvortandes der AfD ist. Man kann der Afd nur raten, einen solchen Opportunisten schnellstmöglich
      loszuwerden. Man muss ja um die Zuverlässigkeit dieser jungen Partei fürchten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Beobachter

  5. Helmut sagt:

    Nicht die Polizei beugt das Recht, sondern die Staatsanwaltschaften.
    Verfahren werden erst gar nicht eröffnet oder ohne weitere Begründung eingestellt.
    Die Kunst besteht darin aus einer gef. Körperverletzung (Offizialdelikt) eine Bagatelle zu machen. Hier könnte die Staatsanwaltschaft Landau noch etwas Nachhilfe durch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken gebrauchen. Dort werden Ohrfeigen und auch mal ein Faustschlag als Bagatelle abgetan. Letztlich kann man die jungen Somalier (die ja angeblich keine Strafverfolgung wollen) getrost auf den Privatklageweg verweisen.
    Rechtsbeugung ist ein Privileg der Obrigkeit!

  6. GEEEKEE sagt:

    Ich zitiere jetzt mal aus folgendem Papier

    „Das Verhältnis von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Ermittlungsverfahren, strafprozessuale Regeln und faktische (Fehl-?)Entwicklungen“

    welches 2008 im Auftrag des BMfJ erstellt wurde:

    Darin wird für Alltagskriminalität die folgende Feststellung getroffen:

    „Etwa 80 % aller Ermittlungsverfahren werden von der Polizei selbstständig ermittelt, die Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen. “

    Während die Staatsanwaltschaft also formal Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, sieht es in der Praxis häufig so aus, dass die Polizei ermittelt und am Ende die Akten an die Staatsanwaltschaft übergibt, die – abschließend – auf der Gundlage der Polizeiarbeit entscheidet.

    Um den Tatvorwurf der Strafvereitelung im Amt zu klären, wäre es interessant zu wissen, ob und – wenn – ja wann die Staatsanwaltschaft in die bisherigen Ermittlungen eingebunden war. Aufgrund der bisherigen Meldungen, gibt es darauf keinen Hinweis, denn von der Staatsanwaltschaft hört man diese Woche zum ersten mal.

  7. Freiheitsdenker sagt:

    Wer die ganze Sache akribisch verfolgt, kommt aus dem Wundern gar nicht mehr raus.
    Es gibt so viele Widersprüche und offene Fragen:

    Was genau hat die Polizei ermittelt?

    Warum haben sie bisher wichtige Details nicht ermittelt?

    Es gab sooo viele Zeugen und trotzdem so viele Ungereimtheiten – seltsam!

    Warum ist bisher nicht das Motiv ermittelt worden für die Tat? Die Täter und das Opfer sind doch befragt worden.

    Seit wann ermittelt die Staatsanwaltschaft in diesem Fall?

    Warum äußért sich der Polizeichef in einer Veranstaltung im Detail über ein laufendes offenes Verfahren? Darf er das?

    Warum spricht die AfD davon „keinen Generalverdacht“ auszusprechen gegenüber der Polizei?
    Wer soll dies denn gemacht haben?
    Es erging 1 Anzeige (Strafantrag) gegen 1 Polizisten ein. Mehr nicht! Was hat das mit Generalverdacht zu tun?
    Warum spricht die AfD so unkritisch und ohne Prüfung dem Polizeichef das Vertrauen aus?
    Kann sie für dessen Handlungen bürgen?
    Dachte, die AfD ist angetreten für die Einhaltung unserer Gesetze und für den Mut zur Wahrheit?
    Warum sollten die Bürger nicht ihre Rechte wahrnehmen und eine Anzeige/Strafantrag einreichen wenn ggf. eine Strafvereitelung vorliegt?

    Strafanträge stellen macht keiner aus Spaß. Falsche Anzeigen/Strafanträge hätten massive Konsequenzen für einen Anzeigesteller. Wenn jemand eine Anzeige macht, dann nur wenn er sich seiner Sache sicher ist und es triftige Gründe dafür gibt.

    Der Fall bleibt spannend.

  8. Demokrat sagt:

    Es dürfte wohl klar sein, dass nach den bisherigen Presseberichten versucht wird die Sache zu einer Bagatelle zu machen.
    Was der Kreisvorsitzende Ziegler von sich gibt ist nichts weiter als Polemik.

  9. GEEEKEE sagt:

    Ich zitiere aus der Ergänzung zur Anzeige, die heute bei der Polizeidirektion eingereicht wurde:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit ergänze ich meine Anzeige vom 13.12.2016 wie folgt:

    1. Das Bürgerforum vom 28.11.2016, auf dem Thomas Sommerrock die Straftat in Landau vom 25.11. 2016 vor ca. 50 Bürgern und ca. 8 deutschen und 2 französischen Polizeibeamten verharmlost hat, fand nicht in Vollmersweiler, sondern in Niederotterbach statt.

    2. Der Artikel im „Pfalz-Express“ vom 2.12.2016 lässt den Schluss, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, nicht zu. Er legt aber nahe, das dies nur noch eine Formsache ist: „Vorfall bleibt ohne Konsequenzen“.

    Ich bekräftige die zentralen Inhalte meiner Anzeige und bin jederzeit und gerne auch in Gegenwart von Herr Sommerrock bereit, seine verharmlosenden Ausführungen zum Tathergang bei offenbar noch laufenden Ermittlungen zu bezeugen. Diese sind nicht mit den in der Presse veröffentlichten Angaben der von ihm geleiteten Polizeidienststelle in Einklang zu bringen.

    Den bisherigen Veröffentlichungen entnehme ich, dass die Frau verprügelt wurde und nicht etwa einen Schlag eher zufällig abbekommen hat, weil sie bei einem Streit unter den Männern dazwischen gegangen ist, was die Darstellung von Herrn Sommerrock vom 28.11.2016 ist. Dafür sprechen auch die bei der Frau festgestellten Verletzungen.

    Weiterhin legen die veröffentlichten Angaben nicht etwa einen Streit zwischen den drei Männern nahe, wie von Herrn Sommerrock behauptet, sondern einen Streit zwischen der Frau und den drei Männern. Hierauf weist im übrigen auch die gemeinsame Flucht der Männer und ihre anschließende gemeinsame Festnahme in der Bahnhofshalle hin.

    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.“

    • Demokrat sagt:

      Der Faktor Zeit wird die Sache mit der Somalierin erledigen.
      Der „Rechtsstaat“ wird erst so richtig Aktiv, wenn es sich bei potentiellen Straftätern um Deutsche handelt.

  10. Demokrat sagt:

    Über die Sache wurde auch in anderen Medien mehrfach berichtet. Weiter gab es einen Artikel mit dem Namen “ Landau will keine Schläger“.
    Durch das öffentliche Interesse wurde zumindest bisher verhindert, dass die Sache unter den Teppich gekehrt wurde.
    Von Bericht zu Bericht wird die Sache zunehmend verharmlost!!!