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Landau: Ermittlungen im Fall der schwangeren Somalierin gehen weiter

Symboldbild: dts nachrichtenagentur [1]

Symboldbild: dts Nachrichtenagentur

Landau: Im Fall der schwangeren Frau aus Somalia, die Ende November von Landsleuten auf dem Vorplatz des Landauer Hauptbahnhofs geschlagen worden sein soll, wird weiter ermittelt.

Das teilte Polizeidirektor Thomas Sommerrock dem Pfalz-Express mit.

Gegen ihn war von einem Südpfälzer Strafanzeige wegen Strafvereitelung gestellt worden, wie die ehemalige Landauer AfD-Stadträtin Myriam Kern der Presse mitteilte. Sommerrock weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Selbstverständlich würden die am Tatgeschehen beteiligten Personen weiterhin verhört. Die Staatsanwaltschaft verfolge den Fall weiter.

Grund für die Anzeige war offenbar die Überschrift eines Artikels im Pfalz-Express zu dem Vorfall (Landau: Verprügelte Schwangere am Bahnhof: Vorfall bleibt ohne Konsequenzen [2]).

Die Überschrift war in dem Sinn missverständlich formuliert (was der Pfalz-Express bedauert), als dass sie den Eindruck erweckte, die Ermittlungen würden eingestellt. Gemeint war jedoch, dass die geschädigte Somalierin keine Strafanzeige stellen wollte. Von einer expliziten „Einstellung des Verfahrens“ war nicht die Rede.

Die mutmaßlichen Täter wollen mit einer Strafanzeige offenbar ebenfalls nichts zu tun haben: Wie die „Rheinpfalz“ (15. Dezember 2016) berichtet, hätten die „Somalis kein Interesse an einer Strafverfolgung“.

„Frau kaum verletzt“

Für einige Straftaten – so genannte „Antragsdelikte“ wie beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung und einfache oder fahrlässige Körperverletzung – ist zur Strafverfolgung grundsätzlich ein ausdrücklicher schriftlicher Strafantrag des Geschädigten erforderlich (polizei-beratung.de).

In einer Nachtragsmeldung hatte die Polizei am 2. Dezember mitgeteilt, dass die Frau lediglich leichte Verletzungen im Gesicht und am Rücken erlitten habe. Die Rettungssanitäter hätten noch vor Ort festgestellt, dass keine Gefahr für das ungeborene Kind bestanden habe. Dennoch wurde die Frau vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus gebracht, wo die Ärzte laut Polizei zu demselben Ergebnis kamen und die Frau wieder entließen.

Polizeibeamte hätten auf dem Transport in die Klinik bestanden, sagte Sommerrock dem Pfalz-Express. Die Frau selbst habe keinen Anlass für eine ärztliche Behandlung gesehen. Auch habe sie signalisiert, dass sie kein Interesse an einer Strafanzeige habe.

Zuvor hatte es in einer Meldung der Polizei vom vom 25. November geheißen, die „dunkelhäutige Frau war nicht ansprechbar und kurzzeitig bewusstlos. Polizeibeamte leisteten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Ersten Hilfe. Die Sanitäter stellten fest, dass die Frau Platzwunden im Gesicht und Prellungen im Rücken hatte.“

„Keine Rechtsbeugung“

Die Situation war aber dann offenbar doch nicht so dramatisch, sagte Sommerrock. Man werde noch neutrale Zeugen vernehmen, die Geschädigte und die drei Männer ebenfalls. Er habe jedenfalls zu keiner Zeit eine Rechtsbeugung begangen, wie die Strafanzeige gegen ihn vermitteln wolle.

Körperverletzung und Sachbeschädigung zum Beispiel können auch ohne Strafantrag und sogar gegen den Willen des Geschädigten verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafverfolgung „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen für geboten hält.

So ist es ebenfalls in Landau: Auch ohne Strafverfolgungswunsch werde weiter im Fall der Somalierin ermittelt. Wie es weitergehe, entscheide allein die Staatsanwaltschaft, so Sommerrock.

AfD spricht Sommerrock Vertrauen aus

Eugen Ziegler, Kreisvorsitzender der AfD-Landau und Südliche Weinstraße, teilte derweil mit, dass die AfD Landau  „bedauere“, dass gegen Sommerock Strafanzeige gestellt wurde.

„Unser Kreisverband spricht dem Leiter der Polizeidirektion Landau und seinen Beamten das Vertrauen aus. Wir schätzen die Erfahrung und Professionalität, die unsere Polizisten im täglichen Umgang mit geduldeten Asylbewerbern und Migranten bewiesen haben. Wir vertrauen darauf, dass Herr Sommerrocks Behörde auch im Falle der verletzten Somali alle Vorschriften und Gesetze beachtet hat.“

Ziegler weiter: „Die Bevölkerung vertraut unserer Polizei. Die Flüchtlingskrise hat nun deren täglichen Dienst seit über einem Jahr aufs Äußerste belastet. Statt den Beamten für ihren weit überdurchschnittlichen Einsatz zu danken, werden mit der Anzeige alle Landauer Beamten kollektiv unter Verdacht gestellt. Das darf nicht sein, brauchen wir doch unsere Polizisten künftig dringender denn je. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, sich voll und ganz hinter unsere Polizei zu stellen und sie personell wie materiell so auszustatten, dass sie unsere Innere Sicherheit im Land weiter gewährleisten kann.“

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