Zeugen werden gesucht: Wer kennt flüchtigen Caddy mit orangefarbenen Figuren?

3. April 2014 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim

Blaulicht: Wer kennt einen Caddy mit auffälligen Figuren darauf? Der Fahrer hat einen schweren Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen.
Foto: www.pfalz-express.de

Bad Dürkheim. Nach dem schweren Verkehrsunfall gestern, schwebt der 60-jährige Motorradfahrer aus Bad Dürkheim weiterhin in Lebensgefahr. Dieser war am 2. April gegen 16.30 Uhr von Mannheim kommend auf der B 44 in Richtung A 650 nach Bad Dürkheim auf dem linken Fahrstreifen unterwegs.

Kurz vor der Pylonbrücke hatte ihn der unbekannte Fahrer eines weißen Fahrzeugs verbotenerweise rechts überholt. Nach dem Überholvorgang scherte dieser unmittelbar vor dem Motorrad wieder ein. Der 60-Jährige verlor hierbei die Kontrolle über sein Motorrad. Er prallte gegen die Leitplanke und erlitt schwere Kopfverletzungen.

Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt unbeeindruckt fort, obwohl ihn andere Verkehrsteilnehmer durch Hupen und Lichtzeichen auf den Unfall aufmerksam machten.

Zwischenzeitlich steht fest, dass es sich bei dem gesuchten weißen Fahrzeug um einen Kastenwagen (ohne Rückfenster), ähnlich einem VW Caddy oder Opel Combo, handeln könnte. Auf dem Fahrzeug sind rundum auffällig orange-farbige, stilisierte Figuren ohne Gesichtszüge mit nach oben ausgestreckten Armen zu sehen.

Bislang sind im Zusammenhang mit diesem schweren Unfall nur wenige Zeugenhinweise eingegangen. Deshalb wendet sich die Polizei erneut an die Bevölkerung mit der Bitte um Mithilfe.

Wer weitere sachdienliche Hinweise auf den Unfallverursacher oder dessen Fahrzeug geben kann, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 0621/963-1158 oder per E-Mail piludwigshafen1@polizei.rlp.de mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 oder mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen. (pi-ludwigshafen)

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Ein Kommentar auf "Zeugen werden gesucht: Wer kennt flüchtigen Caddy mit orangefarbenen Figuren?"

  1. Ingo sagt:

    Wenn das auf der Hochstraße Süd passiert ist, handelt es sich NICHT um unerlaubtes Rechtsüberholen, da es sich um einen Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften handelt, auf dem freie Fahrstreifenwahl gilt und auch auf dem rechten Fahrstreifen schneller gefahren werden darf als auf dem linken (§ 7 Abs. 3 StVO).

    Klasse Recherche.