
Ehegatten-Splitting: auch das haben sich die Gleichgeschlechtlichen erstritten. Foto: dts nachrichtenagentur
Karlsruhe – Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ein Recht auf das Ehegattensplitting.
Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern, für die es keine „gewichtigen Sachgründe“ gebe, sei verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag. Das Verfassungsgericht verlangt nun, dass die betreffenden Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 abgeändert werden.
Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zur Verabschiedung einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet werden, hieß es seitens des Verfassungsgerichts weiter. Die Karlsruher Richter stellen mit ihrer Entscheidung gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich. (dts Nachrichtenagentur)

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