Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl aus dem Jahr 2013 endgültig abgewiesen.
Die Entscheidung fiel bereits am 19. September, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Kläger, ein Staatsrechtler und Parteienkritiker, hatte die Fünf-Prozent-Sperrklausel, den Verzicht des Gesetzgebers auf die Einführung eines sogenannten „Eventualstimmrechts“ und die „verschleierte Staats- und Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien durch ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen“ gerügt – erfolglos, wie nun bekannt wurde.
Der Senat habe allerdings den Deutschen Bundestag aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die ordnungsgemäße Verwendung der dem Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel nachvollziehbarer Kontrolle unterliegt, so das Gericht. (dts Nachrichtenagentur)

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