
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat eine AfD-Klage gegen die 2G-plus-Regel zur Gedenkstunde am Donnerstag im Bundestag abgelehnt.
Das teilte das Gericht am Mittwochabend mit. Der Antrag der AfD und zweier ihrer Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, „weil es jedenfalls an einer substantiierten Darlegung fehlt, dass den Antragstellern für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht“, hieß es in der Begründung.
Die Antragsteller hatten beklagt, sie würden durch die Einführung einer 2G-plus-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag und den Ausschluss der Möglichkeit einer Teilnahme an der Gedenkstunde am 27. Januar 2022 auf den Besuchertribünen des Deutschen Bundestages in ihren Abgeordneten- und Fraktionsrechten verletzt. (dts Nachrichtenagentur)

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