Berlin/München – Die Bundestagsfraktion der Grünen will in Verbindung mit dem Oktoberfest-Attentat 1980 die Herausgabe von Informationen über V-Leute vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen.
Auch 35 Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf das Münchner Oktoberfest im September 1980 lehnt es die Bundesregierung nämlich ab, Informationen über V-Leute deutscher Geheimdienste herauszugeben, die bei der Aufklärung des Falles helfen könnten oder möglicherweise sogar selbst in das Attentat verstrickt waren.
Deshalb hat sich die Grünen-Bundestagsfraktion entschieden, in Karlsruhe Klage einzureichen. Für die Grünen ist das Schweigen ein unhaltbarer Zustand. Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann sagte der „Süddeutschen Zeitung“, die Begründung der Regierung, man müsse die Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste schützen, würden darauf hinauslaufen, „immer und ausnahmslos jedwede Information über die Tätigkeit von V-Leuten zu verweigern“.
Das sei „nicht akzeptabel.“ Gerade in dem Fall, der mehr als dreißig Jahre zurückliege, könne eine aktuelle Beeinträchtigung nicht mehr eintreten. Die Grünen reagieren mit ihrer Verfassungsklage auf ein monatelanges Gezerre zwischen Regierung und Fraktion. Nachdem die Regierung es in einer ersten Antwort auf eine Anfrage der Grünen abgelehnt hatte, Informationen preiszugeben, protestierten die Grünen und forderten in einem Schriftwechsel das Ende des Schweigens.
Nach monatelangem Zögern antwortete das Justizministerium nun – und wiederholte das Nein der Regierung. Bei dem Attentat am 26. September 1980 waren 13 Menschen getötet und knapp 200 verletzt worden. Da es neue Hinweise auf mögliche Mittäter gibt, hatte der Generalbundesanwalt im Dezember offiziell die Ermittlungen nach Hintermännern des größten rechtsradikalen Attentats in Deutschland wieder aufgenommen.
Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ gab es mindestens drei V-Leute, die Hinweise auf Hintergründe und Hintermänner des Oktoberfestattentats gaben, Informationen zu zwei weiteren haben sich bislang nicht bestätigt. (dts Nachrichtenagentur)

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