Homosexuelle Paare werden weiter in ihren rechten gestärkt. Bild: Gerd Altmann/Shapes/AllSilhouettes/photoshopgraphics/pixelio.de
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften gestärkt.
Wie die Richter in Karlsruhe am Dienstag urteilten, würden Beschränkungen beim Adoptionsrecht gegen das Gebot der Gleichstellung im Grundgesetz verstoßen und seien daher verfassungswidrig. Dem Verfassungsgericht lagen Beschwerden mehrerer homosexueller Paare vor, bei denen einer der beiden Partner bereits ein Kind adoptiert hatte und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Diese sogenannten „Sukzessivadoptionen“ sind bislang in Deutschland in der Ehe erlaubt, schwule oder lesbische Lebenspartner durften dies jedoch nicht.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Stärkung des Adoptionsrechtes für Homosexuelle durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. „Kinder in Regenbogenfamilien brauchen Rechtssicherheit. Die volle Adoption muss der nächste Schritt sein“, erklärte die Justizministerin in Berlin. Die Liberalen hätten in dieser Wahlperiode gegen den Widerstand der Union wichtige Fortschritte im Beamten- und Steuerrecht für Homosexuelle in Eingetragenen Lebenspartnerschaften erreicht, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
Die FDP wolle nun erreichen, dass alle gleichgeschlechtlichen Paare rechtlich mit der Ehe gleichgestellt werden. „Was Frankreich jetzt auf den Weg gebracht hat, muss auch in Deutschland möglich sein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Union erneut aufgefordert, sich zu bewegen“, so Leutheusser-Schnarrenberger. (red/dts Nachrichtenagentur)

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