Landau. Am Freitag wurde im Landauer Landgericht nach neun Sitzungsterminen das Urteil im Gommersheimer Mordprozess gesprochen. Es lautet auf Freispruch, Entzug der Fahrerlaubnis und Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Dem 35- Jährigen wurde vorgeworfen, am 12. Oktober 2017 im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit – der Angeklagte leidet an einer psychischen Krankheit – den Lebensgefährten seiner Mutter gezielt mit seinem Auto, einem Fiat Ducato, angefahren und dadurch getötet zu haben.
Das Opfer erlag seinen schweren Verletzungen noch am Unfallort. Ein Motiv war nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Mordmerkmal der Heimtücke – „die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers“ – als gegeben angesehen.
Der jetzt Verurteilte hatte während des ganzen Verfahrens keinerlei Angaben zur Sache gemacht. Er war die ganze Zeit im Pfalzklinikum untergebracht.
Ein Motiv konnte nicht ausgemacht werden – kein Streit, nichts, war dem Vorfall voraus gegangen. Auch der Version des Angeklagten nach dem Unfall (sein Fuß habe sich im Pedal verhakt) konnten die Richter nicht folgen und führten die Tat letztlich auf eine durch die Krankheit ausgelöste Aggressivität zurück. (desa)

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