
Etwa 10 Euro mehr im Monat bekommt ein 15-jähriges Scheidungskind von einem Elternteil mit mittlerem Einkommen. (Foto: dts Nachrichtemagentur)
Berlin. Der Unterhalt für Scheidungskinder erhöht sich zum ab 1. Januar.
Ein Sprecher des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf sagte: „Der exakte Erhöhungsbetrag pro Altersstufe und Kind wird gerade noch von den Experten ermittelt.“ Das Gericht veröffentlicht regelmäßig die „Düsseldorfer Tabelle“ als richterliche Empfehlung für Unterhaltszahler. Der Berliner Rechtsanwalt Norbert Bierbach sagte dem Magazin „Focus“, er rechne „im Schnitt mit acht bis zehn Euro mehr pro Kind im Monat“. Ein unterhaltspflichtiger Vater mit mittlerem Einkommen müsste dann für ein 15-jähriges Kind monatlich 430 Euro statt bisher 420 Euro zahlen. Die Unterhaltshöhe orientiert sich auch am Hartz-IV-Satz, der zum Januar um acht Euro steigen wird. Der Betrag wird auf Einkommens- und Altersstufen in der „Düsseldorfer Tabelle“ unterschiedlich angerechnet. Am monatlichen Selbstbehalt für arbeitende Unterhaltszahler von 950 Euro soll sich nichts ändern.(red/dts Nachrichtenagentur)

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